Wann darf ich Karpfen in Hessen angeln?
Karpfen dürfen Sie in Hessen vom 1. Juni bis zum 14. März angeln und mitnehmen, wenn der Fisch zwischen 45 und 60 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 15. März und dauert bis zum 31. Mai.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Karpfen dauert sie vom 15. März bis zum 31. Mai. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Fischereiaufseher dürfen am Wasser Ihren Fang kontrollieren. Halten Sie Fischereischein und Angelkarte deshalb bereit, auch wenn Sie nur auf Karpfen angeln.
Beim Ansitz haben Sie meist Zeit, einen Fisch in Ruhe zu bestimmen und zu messen. Nutzen Sie sie, bevor Sie ihn mitnehmen.
Wie groß muss Karpfen in Hessen mindestens sein?
Karpfen dürfen Sie nur mitnehmen, wenn der Fisch zwischen 45 und 60 Zentimeter lang ist. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Was gilt für Karpfen in den Nachbarländern von Hessen?
Das Mindestmaß für Karpfen reicht von 35 Zentimetern in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bis 45 Zentimetern in Hessen. Eine Schonzeit von 78 Tagen gilt in 1 Ländern. Keine Schonzeit gilt in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Hessen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Hessen | 15. März bis 31. Mai | 45 cm |
| Baden-Württemberg | keine | 35 cm |
| Bayern | keine | 35 cm |
| Nordrhein-Westfalen | keine | 35 cm |
| Rheinland-Pfalz | keine | 35 cm |
| Thüringen | keine | 35 cm |
| Berlin | keine | 35 cm |
| Brandenburg | keine | 35 cm |
| Hamburg | keine | 35 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 40 cm |
| Saarland | keine | 35 cm |
| Sachsen | keine | 40 cm |
| Sachsen-Anhalt | keine | 35 cm |
| Schleswig-Holstein | keine | 35 cm |
Wie hoch ist das Bußgeld in Hessen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Hessen ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Karpfen in Hessen kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Woran Sie Karpfen erkennen
Eine Art, mit der Karpfen häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Friedfische in Hessen
Wie Karpfen gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Hessen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Karpfen in Hessen
Darf ich Karpfen in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Karpfen nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Warum liegt die Schonzeit von Karpfen in genau diesen Monaten?
Schonzeiten liegen in der Laichzeit, damit sich die Fische ungestört vermehren können. Wann eine Art laicht, hängt vor allem von der Wassertemperatur ab, deshalb verschieben sich die Tage zwischen den Ländern.
Wie misst man Karpfen in Hessen richtig?
In Hessen messen Sie Karpfen von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Gibt es für Karpfen in Hessen ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Karpfen legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Karpfen in Hessen?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Hessen, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.