Wann darf ich Karpfen in Schleswig-Holstein angeln?
Karpfen dürfen Sie in Schleswig-Holstein das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 35 Zentimeter lang ist.
Für Karpfen gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.
Karpfen ist in Schleswig-Holstein eigens geregelt. Wer im Grenzgebiet angelt, sollte deshalb auch die Regeln des Nachbarlandes kennen.
Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.
Welches Mindestmaß gilt für Karpfen in Schleswig-Holstein?
Das Mindestmaß für Karpfen beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Wie weicht Schleswig-Holstein bei Karpfen von den anderen Ländern ab?
Das Mindestmaß für Karpfen reicht von 35 Zentimetern in Schleswig-Holstein, Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis 45 Zentimetern in Hessen. Eine Schonzeit von 78 Tagen gilt in 1 Ländern. Keine Schonzeit gilt in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Schleswig-Holstein stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Schleswig-Holstein | keine | 35 cm |
| Hamburg | keine | 35 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 40 cm |
| Baden-Württemberg | keine | 35 cm |
| Bayern | keine | 35 cm |
| Berlin | keine | 35 cm |
| Brandenburg | keine | 35 cm |
| Hessen | 15. März bis 31. Mai | 45 cm |
| Nordrhein-Westfalen | keine | 35 cm |
| Rheinland-Pfalz | keine | 35 cm |
| Saarland | keine | 35 cm |
| Sachsen | keine | 40 cm |
| Sachsen-Anhalt | keine | 35 cm |
| Thüringen | keine | 35 cm |
Was kostet ein Verstoß bei Karpfen in Schleswig-Holstein?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Karpfen in Schleswig-Holstein kontrolliert
Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.
Woran Sie Karpfen erkennen
Eine Art, mit der Karpfen häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Friedfische in Schleswig-Holstein
Wie Karpfen gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Schleswig-Holstein eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Karpfen in Schleswig-Holstein
Gelten für Karpfen an der Küste andere Regeln als im Binnenland?
Ja, Schleswig-Holstein regelt Karpfen an der Küste und im Binnenland getrennt. Die Werte gelten für die Binnengewässer.
Weicht die Schonzeit für Karpfen in Schleswig-Holstein von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Karpfen weichen 10 der 13 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Schleswig-Holstein ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.
Gilt für Karpfen in Schleswig-Holstein ein Höchstmaß?
Nein, für Karpfen gilt in Schleswig-Holstein kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.
Brauche ich für Karpfen eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Karpfen verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Gibt es für Karpfen in Schleswig-Holstein ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Karpfen legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.