Wann darf ich Karpfen in Baden-Württemberg angeln?
Karpfen dürfen Sie in Baden-Württemberg das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 35 Zentimeter lang ist.
Für Karpfen gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.
Wer gegen die Regeln für Karpfen in Baden-Württemberg verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, legt die Behörde im Einzelfall fest.
Wer beim Spinnfischen die Stelle wechselt, kommt oft an ein anderes Gewässer oder einen anderen Abschnitt. Dort können andere Regeln auf der Angelkarte stehen.
Wie groß muss Karpfen in Baden-Württemberg mindestens sein?
Das Mindestmaß für Karpfen beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.
Was gilt für Karpfen in den Nachbarländern von Baden-Württemberg?
Das Mindestmaß für Karpfen reicht von 35 Zentimetern in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen bis 45 Zentimetern in Hessen. Eine Schonzeit von 78 Tagen gilt in 1 Ländern. Keine Schonzeit gilt in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Baden-Württemberg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | keine | 35 cm |
| Bayern | keine | 35 cm |
| Hessen | 15. März bis 31. Mai | 45 cm |
| Rheinland-Pfalz | keine | 35 cm |
| Berlin | keine | 35 cm |
| Brandenburg | keine | 35 cm |
| Hamburg | keine | 35 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 40 cm |
| Nordrhein-Westfalen | keine | 35 cm |
| Saarland | keine | 35 cm |
| Sachsen | keine | 40 cm |
| Sachsen-Anhalt | keine | 35 cm |
| Schleswig-Holstein | keine | 35 cm |
| Thüringen | keine | 35 cm |
Welches Bußgeld droht in Baden-Württemberg bei einem Verstoß?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Baden-Württemberg ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Karpfen in Baden-Württemberg kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Woran Sie Karpfen erkennen
Eine Art, mit der Karpfen häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Friedfische in Baden-Württemberg
Wie Karpfen gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Baden-Württemberg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Karpfen in Baden-Württemberg
Wie misst man Karpfen in Baden-Württemberg richtig?
In Baden-Württemberg messen Sie Karpfen von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Gibt es für Karpfen in Baden-Württemberg ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Karpfen legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Wann wurden die Regeln für Karpfen in Baden-Württemberg zuletzt geändert?
Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 18. Januar 2022. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Warum liegt die Schonzeit von Karpfen in genau diesen Monaten?
Für Karpfen gilt in Baden-Württemberg keine Schonzeit. Geschützt wird die Art über das Mindestmaß.
Wann ist Karpfen in Baden-Württemberg geschont?
Karpfen ist in Baden-Württemberg nicht geschont, es gilt keine Schonzeit. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Baden-Württemberg in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.