Wann darf ich Nase in Thüringen angeln?
Nase dürfen Sie in Thüringen an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.
Nase ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Fischereiaufseher dürfen am Wasser Ihren Fang kontrollieren. Halten Sie Fischereischein und Angelkarte deshalb bereit, auch wenn Sie nur auf Nase angeln.
Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.
Schonzeit und Mindestmaß für Nase in allen Ländern
Das Mindestmaß für Nase reicht von 25 Zentimetern in Hessen bis 40 Zentimetern in Sachsen. Die längste Schonzeit hat das Saarland mit 93 Tagen vom 15. März bis 15. Juni, die kürzeste Hessen mit 47 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Nase in Thüringen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die Nachbarländer von Thüringen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | 1. März bis 30. April | 30 cm |
| Hessen | 15. März bis 30. April | 25 cm |
| Niedersachsen | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr | 40 cm |
| Sachsen-Anhalt | das ganze Jahr | keines |
| Baden-Württemberg | 15. März bis 31. Mai | 35 cm |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Mecklenburg-Vorpommern | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | 1. März bis 30. April | 30 cm |
| Rheinland-Pfalz | 15. März bis 30. April | 30 cm |
| Saarland | 15. März bis 15. Juni | 35 cm |
Wie hoch ist das Bußgeld in Thüringen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Thüringen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Nase in Thüringen kontrolliert
Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.
Woran erkennen Sie Nase sicher?
Nase wird gelegentlich mit Zährte verwechselt. Die Nase und die Zährte unterscheiden Sie am besten am Maul. Die Nase hat einen geraden, quer stehenden Mund mit einer harten, hornigen Kante an der Unterlippe. Die Zährte hat einen hufeisenförmig gebogenen Mund mit weicher Unterlippe. Außerdem hat die Nase rötliche Flossen, die Zährte nicht. Welche der beiden Arten strenger geschützt ist, hängt vom Bundesland ab. In den meisten Ländern ist die Zährte das ganze Jahr geschont, die Nase nur in einigen. In wenigen Ländern ist es umgekehrt, dort ist die Nase strenger geschützt. Eine Verwechslung kann deshalb in beide Richtungen zu einem Verstoß führen.
Weitere Friedfische in Thüringen
Wie Nase gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Thüringen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Nase in Thüringen
Weicht die Schonzeit für Nase in Thüringen von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Nase weichen 7 der 12 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Thüringen ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Nase in Thüringen?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Welches Mindestmaß gilt für Nase in Thüringen?
Für Nase ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.
Gilt für Nase in Thüringen ein Höchstmaß?
Nein, für Nase gilt in Thüringen kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.
Gelten für Nase an der Küste andere Regeln als im Binnenland?
Nein, für Nase unterscheidet Thüringen nicht zwischen Küste und Binnenland.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Thüringen, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.