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Wann darf ich Karpfen in Berlin angeln?

Karpfen dürfen Sie in Berlin das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 35 Zentimeter lang ist.

Schonzeit
keine
Mindestmaß
35 cm
Status heute
Erlaubt
Bußgeld bis zu
50.000 Euro

Für Karpfen gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.

Ob Sie Karpfen in Berlin mitnehmen dürfen, regelt die Fischereiverordnung des Landes. Ihre Angelkarte kann strengere Regeln hinzufügen.

Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.

Ab welcher Länge darf Karpfen in Berlin mit?

Das Mindestmaß für Karpfen beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Schonzeit und Mindestmaß für Karpfen in allen Ländern

Das Mindestmaß für Karpfen reicht von 35 Zentimetern in Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen bis 45 Zentimetern in Hessen. Eine Schonzeit von 78 Tagen gilt in 1 Ländern. Keine Schonzeit gilt in Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Berlin stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Karpfen in 14 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Berlinkeine35 cm
Brandenburgkeine35 cm
Baden-Württembergkeine35 cm
Bayernkeine35 cm
Hamburgkeine35 cm
Hessen15. März bis 31. Mai45 cm
Mecklenburg-Vorpommernkeine40 cm
Nordrhein-Westfalenkeine35 cm
Rheinland-Pfalzkeine35 cm
Saarlandkeine35 cm
Sachsenkeine40 cm
Sachsen-Anhaltkeine35 cm
Schleswig-Holsteinkeine35 cm
Thüringenkeine35 cm

Welches Bußgeld droht in Berlin bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Berlin ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Karpfen in Berlin kontrolliert

Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.

Woran Sie Karpfen erkennen

Eine Art, mit der Karpfen häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Ist ein Fisch knapp zu klein, setzen Sie ihn gleich zurück. Nachmessen zu Hause hilft nicht, bei einer Kontrolle zählt die Länge am Wasser.

Weitere Friedfische in Berlin

Wie Karpfen gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Berlin eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Karpfen in Berlin

Welches Mindestmaß gilt für Karpfen in Berlin?

Das Mindestmaß für Karpfen beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Darf ich Karpfen in Berlin heute mitnehmen?

Ja, heute dürfen Sie Karpfen in Berlin mitnehmen, wenn der Fisch das Mindestmaß erreicht. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Warum liegt die Schonzeit von Karpfen in genau diesen Monaten?

Für Karpfen gilt in Berlin keine Schonzeit. Geschützt wird die Art über das Mindestmaß.

Gilt für Karpfen in Berlin ein Höchstmaß?

Nein, für Karpfen gilt in Berlin kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Darf ich Karpfen in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?

Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Karpfen nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.