Wann darf ich Karpfen in Hamburg angeln?
Karpfen dürfen Sie in Hamburg das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 35 Zentimeter lang ist.
Für Karpfen gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.
Die Landesregeln für Karpfen gelten in Hamburg auch an Vereinsgewässern. Auf der Angelkarte können dort zusätzlich strengere Regeln stehen.
Beim Eisangeln gelten dieselben Regeln wie im Sommer. Ein Fisch, der in der Schonzeit anbeißt, kommt sofort zurück ins Wasser.
Wie groß muss Karpfen in Hamburg mindestens sein?
Das Mindestmaß für Karpfen beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Wie weicht Hamburg bei Karpfen von den anderen Ländern ab?
Das Mindestmaß für Karpfen reicht von 35 Zentimetern in Hamburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis 45 Zentimetern in Hessen. Eine Schonzeit von 78 Tagen gilt in 1 Ländern. Keine Schonzeit gilt in Hamburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Hamburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Hamburg | keine | 35 cm |
| Schleswig-Holstein | keine | 35 cm |
| Baden-Württemberg | keine | 35 cm |
| Bayern | keine | 35 cm |
| Berlin | keine | 35 cm |
| Brandenburg | keine | 35 cm |
| Hessen | 15. März bis 31. Mai | 45 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 40 cm |
| Nordrhein-Westfalen | keine | 35 cm |
| Rheinland-Pfalz | keine | 35 cm |
| Saarland | keine | 35 cm |
| Sachsen | keine | 40 cm |
| Sachsen-Anhalt | keine | 35 cm |
| Thüringen | keine | 35 cm |
Welches Bußgeld droht in Hamburg bei einem Verstoß?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Hamburg ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Karpfen in Hamburg kontrolliert
Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.
Woran Sie Karpfen erkennen
Eine Art, mit der Karpfen häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Friedfische in Hamburg
Wie Karpfen gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Hamburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Karpfen in Hamburg
Gelten die Regeln für Karpfen auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Karpfen in Hamburg?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Welches Mindestmaß gilt für Karpfen in Hamburg?
Das Mindestmaß für Karpfen beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Gibt es für Karpfen in Hamburg ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Karpfen legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Wann wurden die Regeln für Karpfen in Hamburg zuletzt geändert?
Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 1. Februar 2022. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Hamburg, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.