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Wann darf ich Groppe in Schleswig-Holstein angeln?

Groppe dürfen Sie in Schleswig-Holstein an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
25.000 Euro

Groppe ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Schonzeit und Mindestmaß gelten für Groppe in Schleswig-Holstein bei jeder Angelart. Ob Sie mit Kunstköder, Fliege oder Pose fischen, ändert an den Regeln nichts.

Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.

Schonzeit und Mindestmaß für Groppe in allen Ländern

Eine Schonzeit von 89 Tagen gilt in 1 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Groppe in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Schleswig-Holstein stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Groppe in 15 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Baden-Württembergdas ganze Jahrkeines
Bayern1. Februar bis 30. Aprilkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Welches Bußgeld droht in Schleswig-Holstein bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Groppe in Schleswig-Holstein kontrolliert

Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.

Woran Sie Groppe erkennen

Eine Art, mit der Groppe häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Messen Sie jeden Fisch direkt nach dem Fang. Ein toter Fisch unter dem Mindestmaß lässt sich nicht mehr zurücksetzen.

Weitere Friedfische in Schleswig-Holstein

Wie Groppe gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Schleswig-Holstein eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Groppe in Schleswig-Holstein

Gelten die Regeln für Groppe auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Brauche ich für Groppe eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Groppe verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Wie misst man Groppe in Schleswig-Holstein richtig?

In Schleswig-Holstein messen Sie Groppe von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Gibt es für Groppe in Schleswig-Holstein ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Groppe legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Gilt für Groppe in Schleswig-Holstein ein Höchstmaß?

Nein, für Groppe gilt in Schleswig-Holstein kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Schleswig-Holstein, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.