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Wann darf ich Nase in Hessen angeln?

Nase dürfen Sie in Hessen vom 1. Mai bis zum 14. März angeln und mitnehmen, wenn der Fisch zwischen 25 und 40 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 15. März und dauert bis zum 30. April.

Schonzeit
15. März bis 30. April
Mindestmaß
25 cm
Status heute
Nur mit passender Länge
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Nase dauert sie vom 15. März bis zum 30. April. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.

JFMAMJJASONDheute
SchonzeitMitnehmen erlaubt

Wer im Grenzgebiet angelt, prüft die Regeln für Nase in beiden Ländern, denn jedes Land legt sie selbst fest.

Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.

Wie groß muss Nase in Hessen mindestens sein?

Nase dürfen Sie nur mitnehmen, wenn der Fisch zwischen 25 und 40 Zentimeter lang ist. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Schonzeit und Mindestmaß für Nase in allen Ländern

Das Mindestmaß für Nase reicht von 25 Zentimetern in Hessen bis 40 Zentimetern in Sachsen. Die längste Schonzeit hat das Saarland mit 93 Tagen vom 15. März bis 15. Juni, die kürzeste Hessen mit 47 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Nase in Niedersachsen, Thüringen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Nachbarländer von Hessen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Nase in 13 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Hessen15. März bis 30. April25 cm
Baden-Württemberg15. März bis 31. Mai35 cm
Bayern1. März bis 30. April30 cm
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalen1. März bis 30. April30 cm
Rheinland-Pfalz15. März bis 30. April30 cm
Thüringendas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahrkeines
Saarland15. März bis 15. Juni35 cm
Sachsendas ganze Jahr40 cm
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines

Welches Bußgeld droht in Hessen bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Hessen ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Nase in Hessen kontrolliert

Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.

Wie unterscheidet sich Nase von ähnlichen Fischen?

Nase wird gelegentlich mit Zährte verwechselt. Die Nase und die Zährte unterscheiden Sie am besten am Maul. Die Nase hat einen geraden, quer stehenden Mund mit einer harten, hornigen Kante an der Unterlippe. Die Zährte hat einen hufeisenförmig gebogenen Mund mit weicher Unterlippe. Außerdem hat die Nase rötliche Flossen, die Zährte nicht. Welche der beiden Arten strenger geschützt ist, hängt vom Bundesland ab. In den meisten Ländern ist die Zährte das ganze Jahr geschont, die Nase nur in einigen. In wenigen Ländern ist es umgekehrt, dort ist die Nase strenger geschützt. Eine Verwechslung kann deshalb in beide Richtungen zu einem Verstoß führen.

Ist ein Fisch knapp zu klein, setzen Sie ihn gleich zurück. Nachmessen zu Hause hilft nicht, bei einer Kontrolle zählt die Länge am Wasser.

Weitere Friedfische in Hessen

Wie Nase gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Hessen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Nase in Hessen

Wann ist Nase in Hessen geschont?

Nase ist in Hessen vom 15. März bis zum 30. April geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Mit welchen Fischen wird Nase häufig verwechselt?

Nase wird am häufigsten mit Zährte verwechselt. Die Nase und die Zährte unterscheiden Sie am besten am Maul. Die Nase hat einen geraden, quer stehenden Mund mit einer harten, hornigen Kante an der Unterlippe. Die Zährte hat einen hufeisenförmig gebogenen Mund mit weicher Unterlippe. Außerdem hat die Nase rötliche Flossen, die Zährte nicht.

Gilt für Nase in Hessen ein Höchstmaß?

Ja, für Nase gilt in Hessen neben dem Mindestmaß von 25 Zentimetern ein Höchstmaß von 40 Zentimetern. Größere Fische setzen Sie zurück, weil sie für den Nachwuchs besonders wichtig sind.

Darf ich Nase in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?

Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Nase nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.

Gelten die Regeln für Nase auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.