Wann darf ich Neunstachliger Stichling in Hamburg angeln?
Neunstachliger Stichling dürfen Sie in Hamburg an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.
Neunstachliger Stichling ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Wer in Hamburg gezielt auf Neunstachliger Stichling angelt, sollte die Regeln vor dem ersten Wurf kennen. Die Werte stammen aus der amtlichen Fischereiverordnung des Landes.
Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.
Wie weicht Hamburg bei Neunstachliger Stichling von den anderen Ländern ab?
Das ganze Jahr geschont ist Neunstachliger Stichling in Hamburg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen. Keine Schonzeit gilt in Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Hamburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Hamburg | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | keine | keines |
| Bayern | das ganze Jahr | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
Wie hoch ist das Bußgeld in Hamburg?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Hamburg ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Neunstachliger Stichling in Hamburg kontrolliert
Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.
Wie unterscheidet sich Neunstachliger Stichling von ähnlichen Fischen?
Neunstachliger Stichling wird gelegentlich mit Dreistachliger Stichling verwechselt. Der Neunstachlige Stichling hat vor der Rückenflosse meist neun, manchmal acht bis elf Stacheln, an die sich die Rückenflosse direkt anschließt. Er ist außerdem schlanker. Der Dreistachlige Stichling hat nur drei aufstellbare Stacheln. Der Neunstachlige Stichling ist in vielen Ländern das ganze Jahr geschont. Für den Dreistachligen Stichling gibt es fast nirgends eine Regel. Wer einen Neunstachligen für einen Dreistachligen Stichling hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Weitere Friedfische in Hamburg
Wie Neunstachliger Stichling gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Hamburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Neunstachliger Stichling in Hamburg
Weicht die Schonzeit für Neunstachliger Stichling in Hamburg von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Neunstachliger Stichling weichen 1 der 8 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Hamburg ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.
Wie misst man Neunstachliger Stichling in Hamburg richtig?
In Hamburg messen Sie Neunstachliger Stichling von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Neunstachliger Stichling in Hamburg?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Wann wurden die Regeln für Neunstachliger Stichling in Hamburg zuletzt geändert?
Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 1. Februar 2022. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Brauche ich für Neunstachliger Stichling eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Neunstachliger Stichling verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Hamburg, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.