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Schonzeit und Mindestmaß für Lachs in 16 Bundesländern

Lachs ist in 16 von 16 Bundesländern eigens geregelt, mit teils sehr unterschiedlichen Fristen und Maßen. Der wissenschaftliche Name von Lachs lautet Salmo salar.

Schonzeit und Mindestmaß für Lachs je Bundesland

Das Mindestmaß für Lachs beträgt in allen 4 Ländern mit Mindestmaß 60 Zentimeter. Die längste Schonzeit hat Mecklenburg-Vorpommern mit 212 Tagen vom 1. September bis 31. März, die kürzeste Schleswig-Holstein mit 151 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Lachs in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Jedes Land führt zu den Einzelheiten mit Bußgeld und amtlicher Quelle.

Lachs: Schonzeit und Mindestmaß je Bundesland
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Baden-Württembergdas ganze Jahr geschontkeines
Bayerndas ganze Jahr geschontkeines
Berlindas ganze Jahr geschontkeines
Brandenburgdas ganze Jahr geschontkeines
Bremenvom 15. Oktober bis zum 15. März geschont60 cm
Hamburgdas ganze Jahr geschontkeines
Hessendas ganze Jahr geschontkeines
Mecklenburg-Vorpommernvom 1. September bis zum 31. März geschont60 cm
Niedersachsendas ganze Jahr geschontkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahr geschontkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahr geschontkeines
Saarlanddas ganze Jahr geschontkeines
Sachsenvom 1. Oktober bis zum 30. April geschont60 cm
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahr geschontkeines
Schleswig-Holsteinvom 1. Oktober bis zum 28. Februar geschont60 cm
Thüringendas ganze Jahr geschontkeines

Woran Sie Lachs sicher erkennen

Lachs wird gelegentlich mit Meerforelle verwechselt. Den Lachs erkennen Sie an der Schwanzflosse, die nach innen eingebuchtet ist. Bei der Meerforelle ist sie meist gerade abgeschnitten. Der Lachs hat außerdem einen schlanken Schwanzstiel, und seine schwarzen Punkte sitzen fast nur über der Seitenlinie, der feinen Linie entlang der Körperseite. Die Meerforelle wirkt kräftiger und trägt viele x-förmige Punkte, auch unterhalb der Seitenlinie. Der Lachs ist in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont. Die Meerforelle darf dagegen in einigen Ländern ab einem Mindestmaß mitgenommen werden. Wo beide erlaubt sind, liegt das Mindestmaß für den Lachs meist höher. Wer einen Lachs für eine Meerforelle hält und mitnimmt, begeht deshalb leicht einen Verstoß.

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Häufige Fragen zu Lachs

Warum hat nicht jede Fischart einen eigenen Ländervergleich?

Einen eigenen Ländervergleich bekommt eine Art erst, wenn mindestens drei Länder sie eigens regeln. Bei weniger Ländern wäre ein Vergleich kaum aussagekräftig.

Wo finde ich die Schonzeit für Lachs in einem bestimmten Bundesland?

Jedes Bundesland im Ländervergleich ist mit seiner eigenen Übersicht für Lachs verlinkt. Dort stehen Schonzeit, Mindestmaß, Bußgeld und die amtliche Quelle.

In welchem Bundesland ist die Schonzeit für Lachs am längsten?

Die längste Schonzeit für Lachs hat Mecklenburg-Vorpommern mit 212 Tagen, vom 1. September bis 31. März. Das ganze Jahr geschont ist Lachs in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Wie heißt Lachs wissenschaftlich?

Der wissenschaftliche Name von Lachs lautet Salmo salar.

Verbindlich sind die Fischereiverordnungen der Länder in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jedem Land in der Quellenangabe.