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Wann darf ich Flussperlmuschel in Hessen sammeln?

Flussperlmuschel dürfen Sie in Hessen an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Flussperlmuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Was gilt für Flussperlmuschel in den Nachbarländern von Hessen?

Das ganze Jahr geschont ist Flussperlmuschel in Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Berlin, Saarland und Sachsen. Die Nachbarländer von Hessen stehen zuerst.

Schonzeit und Mindestmaß für Flussperlmuschel in 8 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Hessendas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines

Welches Bußgeld droht in Hessen bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Hessen ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Flussperlmuschel in Hessen kontrolliert

Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.

Woran erkennen Sie Flussperlmuschel sicher?

Flussperlmuschel wird gelegentlich mit Malermuschel verwechselt. Die Flussperlmuschel hat eine dicke, nierenförmige Schale mit schwarzer Außenhaut. Der Buckel am oberen Schalenrand ist bei ihr meist stark abgetragen. Die Malermuschel ist dagegen schlank, zungenförmig und grünlich-gelb gefärbt. Die Flussperlmuschel ist in Deutschland vom Aussterben bedroht und lebt nur noch an wenigen Stellen. Wo die Fischereiverordnung sie nennt, ist sie das ganze Jahr geschont, ebenso wie die Malermuschel in den meisten Ländern. Die Verwechslung zählt vor allem für den Schutz der letzten Vorkommen, die sonst übersehen werden.

Weitere Muscheln in Hessen

Wie Flussperlmuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Hessen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Flussperlmuschel in Hessen

Wer kontrolliert die Schonzeit von Flussperlmuschel in Hessen?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Warum liegt die Schonzeit von Flussperlmuschel in genau diesen Monaten?

Flussperlmuschel ist in Hessen das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.

Weicht die Schonzeit für Flussperlmuschel in Hessen von anderen Bundesländern ab?

Nein, alle 7 anderen Länder, die Flussperlmuschel eigens regeln, haben dieselbe Schonzeit und dasselbe Mindestmaß wie Hessen.

Darf ich Flussperlmuschel in Hessen heute mitnehmen?

Nein, Flussperlmuschel ist in Hessen heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie fangen.

Mit welchen Arten wird Flussperlmuschel häufig verwechselt?

Flussperlmuschel wird am häufigsten mit Malermuschel verwechselt. Die Flussperlmuschel hat eine dicke, nierenförmige Schale mit schwarzer Außenhaut. Der Buckel am oberen Schalenrand ist bei ihr meist stark abgetragen. Die Malermuschel ist dagegen schlank, zungenförmig und grünlich-gelb gefärbt.

Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Hessen in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.