Wann darf ich Äsche in Hessen angeln?
Äsche dürfen Sie in Hessen vom 16. Mai bis zum 28. Februar angeln und mitnehmen, wenn der Fisch zwischen 30 und 45 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. März und dauert bis zum 15. Mai.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Äsche dauert sie vom 1. März bis zum 15. Mai. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Wer gegen die Regeln für Äsche in Hessen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, legt die Behörde im Einzelfall fest.
Beim Ansitz haben Sie meist Zeit, einen Fisch in Ruhe zu bestimmen und zu messen. Nutzen Sie sie, bevor Sie ihn mitnehmen.
Wie groß muss Äsche in Hessen mindestens sein?
Äsche dürfen Sie nur mitnehmen, wenn der Fisch zwischen 30 und 45 Zentimeter lang ist. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Was gilt für Äsche in den Nachbarländern von Hessen?
Das Mindestmaß für Äsche reicht von 30 Zentimetern in Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt bis 35 Zentimetern in Bayern, Thüringen, Bremen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die längste Schonzeit hat Berlin mit 182 Tagen vom 1. Dezember bis 31. Mai, die kürzeste Nordrhein-Westfalen mit 61 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Die Nachbarländer von Hessen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Hessen | 1. März bis 15. Mai | 30 cm |
| Baden-Württemberg | 1. Februar bis 30. April | 30 cm |
| Bayern | 1. Januar bis 30. April | 35 cm |
| Niedersachsen | 1. März bis 15. Mai | 30 cm |
| Nordrhein-Westfalen | 1. März bis 30. April | 30 cm |
| Rheinland-Pfalz | 15. Februar bis 30. April | 30 cm |
| Thüringen | 1. Februar bis 31. Mai | 35 cm |
| Berlin | 1. Dezember bis 31. Mai | 30 cm |
| Brandenburg | 1. Dezember bis 31. Mai | 30 cm |
| Bremen | 1. März bis 15. Mai | 35 cm |
| Hamburg | 1. Januar bis 15. Mai | keines |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 30 cm |
| Saarland | 1. März bis 30. April | 30 cm |
| Sachsen | 1. Januar bis 15. Juni | 35 cm |
| Sachsen-Anhalt | 1. Dezember bis 15. Mai | 30 cm |
| Schleswig-Holstein | 1. Januar bis 30. April | 35 cm |
Welches Bußgeld droht in Hessen bei einem Verstoß?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Hessen ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Äsche in Hessen kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Woran Sie Äsche erkennen
Eine Art, mit der Äsche häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Forellen und Lachse in Hessen
Wie Äsche gehören diese Arten zu den Forellen und Lachsen. Auch für sie gelten in Hessen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Äsche in Hessen
Warum liegt die Schonzeit von Äsche in genau diesen Monaten?
Schonzeiten liegen in der Laichzeit, damit sich die Fische ungestört vermehren können. Wann eine Art laicht, hängt vor allem von der Wassertemperatur ab, deshalb verschieben sich die Tage zwischen den Ländern.
Weicht die Schonzeit für Äsche in Hessen von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Äsche weichen 14 der 15 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Hessen ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.
Gelten für Äsche an der Küste andere Regeln als im Binnenland?
Nein, für Äsche unterscheidet Hessen nicht zwischen Küste und Binnenland.
Wann ist Äsche in Hessen geschont?
Äsche ist in Hessen vom 1. März bis zum 15. Mai geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Äsche in Hessen?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.