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Wann darf ich Abgeplattete Teichmuschel in Hessen sammeln?

Abgeplattete Teichmuschel dürfen Sie in Hessen an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Abgeplattete Teichmuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Wie weicht Hessen bei Abgeplattete Teichmuschel von den anderen Ländern ab?

Das ganze Jahr geschont ist Abgeplattete Teichmuschel in Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Berlin, Brandenburg, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Hessen stehen zuerst.

Schonzeit und Mindestmaß für Abgeplattete Teichmuschel in 10 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Hessendas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines

Wie hoch ist das Bußgeld in Hessen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Hessen ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Abgeplattete Teichmuschel in Hessen kontrolliert

Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.

Woran erkennen Sie Abgeplattete Teichmuschel sicher?

Abgeplattete Teichmuschel wird gelegentlich mit Gemeine Teichmuschel verwechselt. Die Abgeplattete Teichmuschel hat eine auffällig flache Schale, die kaum halb so dick wie hoch ist. Ihre Oberfläche trägt kleine, oft undeutliche Höcker, die Gemeine Teichmuschel dagegen bogenförmige Falten. Weil beide Arten in der Form stark schwanken, sieht man das oft nur mit einer Lupe sicher. Beide Teichmuscheln sind in vielen Ländern das ganze Jahr geschont. Die Abgeplattete Teichmuschel ist in Deutschland aber vom Aussterben bedroht und nur noch von wenigen Stellen bekannt. Wer sie für die häufige Gemeine Teichmuschel hält, übersieht einen der seltensten Muschelfunde.

Weitere Muscheln in Hessen

Wie Abgeplattete Teichmuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Hessen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Abgeplattete Teichmuschel in Hessen

Wer kontrolliert die Schonzeit von Abgeplattete Teichmuschel in Hessen?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Darf ich Abgeplattete Teichmuschel in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?

Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Abgeplattete Teichmuschel nicht gezielt fangen, auch nicht, um das Tier zurückzusetzen. Geht das Tier trotzdem ins Netz, kommt es sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.

Brauche ich für Abgeplattete Teichmuschel eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Abgeplattete Teichmuschel verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Wann wurden die Regeln für Abgeplattete Teichmuschel in Hessen zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 16. Dezember 2025. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Darf ich Abgeplattete Teichmuschel in Hessen heute mitnehmen?

Nein, Abgeplattete Teichmuschel ist in Hessen heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie fangen.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Hessen, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.