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Wann darf ich Gemeine Teichmuschel in Hessen sammeln?

Gemeine Teichmuschel dürfen Sie in Hessen an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Gemeine Teichmuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Schonzeit und Mindestmaß für Gemeine Teichmuschel in allen Ländern

Das ganze Jahr geschont ist Gemeine Teichmuschel in Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Berlin, Brandenburg und Sachsen. Keine Schonzeit gilt in Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Hessen stehen zuerst.

Schonzeit und Mindestmaß für Gemeine Teichmuschel in 8 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Hessendas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteinkeinekeines

Was kostet ein Verstoß bei Gemeine Teichmuschel in Hessen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Hessen ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Gemeine Teichmuschel in Hessen kontrolliert

Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.

Mit welchen Arten wird Gemeine Teichmuschel häufig verwechselt?

Gemeine Teichmuschel wird gelegentlich mit Chinesische Teichmuschel verwechselt. Die Gemeine Teichmuschel bleibt mit etwa 8 bis 10 Zentimetern klein und glänzt innen nur matt. Die Chinesische Teichmuschel wird über 25 Zentimeter groß, ihre Schale ist oft rötlich-braun, und der Buckel am oberen Schalenrand sitzt weiter in der Mitte. Die Gemeine Teichmuschel ist in vielen Ländern das ganze Jahr geschont. Die Chinesische Teichmuschel stammt aus Asien und macht heimischen Muscheln den Lebensraum streitig. Für sie gibt es keine Schonzeit. Wer die heimische Muschel für die fremde hält und mitnimmt, schadet einer geschützten Art und begeht einen Verstoß.

Weitere Muscheln in Hessen

Wie Gemeine Teichmuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Hessen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Gemeine Teichmuschel in Hessen

Wann ist Gemeine Teichmuschel in Hessen geschont?

Gemeine Teichmuschel ist in Hessen das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Weicht die Schonzeit für Gemeine Teichmuschel in Hessen von anderen Bundesländern ab?

Ja, bei Gemeine Teichmuschel weichen 1 der 7 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Hessen ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.

Darf ich Gemeine Teichmuschel in Hessen heute mitnehmen?

Nein, Gemeine Teichmuschel ist in Hessen heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie fangen.

Darf ich Gemeine Teichmuschel in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?

Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Gemeine Teichmuschel nicht gezielt fangen, auch nicht, um das Tier zurückzusetzen. Geht das Tier trotzdem ins Netz, kommt es sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.

Gilt für Gemeine Teichmuschel in Hessen ein Höchstmaß?

Nein, für Gemeine Teichmuschel gilt in Hessen kein Höchstmaß. Sie dürfen das Tier in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.