Wann darf ich Malermuschel in Hessen sammeln?
Malermuschel dürfen Sie in Hessen an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.
Malermuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Schonzeit und Mindestmaß für Malermuschel in allen Ländern
Das ganze Jahr geschont ist Malermuschel in Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Berlin, Brandenburg, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Hessen stehen zuerst.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr | keines |
Welches Bußgeld droht in Hessen bei einem Verstoß?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Hessen ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Malermuschel in Hessen kontrolliert
Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.
Woran Sie Malermuschel erkennen
Eine Art, mit der Malermuschel häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Muscheln in Hessen
Wie Malermuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Hessen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Malermuschel in Hessen
Wann ist Malermuschel in Hessen geschont?
Malermuschel ist in Hessen das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Brauche ich für Malermuschel eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Malermuschel verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Gelten die Regeln für Malermuschel auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Gelten für Malermuschel an der Küste andere Regeln als im Binnenland?
Nein, für Malermuschel unterscheidet Hessen nicht zwischen Küste und Binnenland.
Gibt es für Malermuschel in Hessen ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Malermuschel legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Hessen in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.