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Wann darf ich Malermuschel in Schleswig-Holstein sammeln?

Malermuschel dürfen Sie in Schleswig-Holstein an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
25.000 Euro

Malermuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Schonzeit und Mindestmaß für Malermuschel in allen Ländern

Das ganze Jahr geschont ist Malermuschel in Schleswig-Holstein, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen. Die Nachbarländer von Schleswig-Holstein stehen zuerst.

Schonzeit und Mindestmaß für Malermuschel in 10 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Was kostet ein Verstoß bei Malermuschel in Schleswig-Holstein?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Malermuschel in Schleswig-Holstein kontrolliert

Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.

Woran Sie Malermuschel erkennen

Eine Art, mit der Malermuschel häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Weitere Muscheln in Schleswig-Holstein

Wie Malermuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Schleswig-Holstein eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Malermuschel in Schleswig-Holstein

Wer kontrolliert die Schonzeit von Malermuschel in Schleswig-Holstein?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Wann wurden die Regeln für Malermuschel in Schleswig-Holstein zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 26. Mai 2021. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Gilt für Malermuschel in Schleswig-Holstein ein Höchstmaß?

Nein, für Malermuschel gilt in Schleswig-Holstein kein Höchstmaß. Sie dürfen das Tier in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Malermuschel in Schleswig-Holstein?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Gibt es für Malermuschel in Schleswig-Holstein ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Malermuschel legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Schleswig-Holstein in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.