Wann darf ich Malermuschel in Sachsen sammeln?
Malermuschel dürfen Sie in Sachsen an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.
Malermuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Was gilt für Malermuschel in den Nachbarländern von Sachsen?
Das ganze Jahr geschont ist Malermuschel in Sachsen, Bayern, Brandenburg, Thüringen, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | das ganze Jahr | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr | keines |
Was kostet ein Verstoß bei Malermuschel in Sachsen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Malermuschel in Sachsen kontrolliert
Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.
Woran Sie Malermuschel erkennen
Eine Art, mit der Malermuschel häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Muscheln in Sachsen
Wie Malermuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Malermuschel in Sachsen
Mit welchen Arten wird Malermuschel häufig verwechselt?
Eine Art, mit der Malermuschel häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Gilt für Malermuschel in Sachsen ein Höchstmaß?
Nein, für Malermuschel gilt in Sachsen kein Höchstmaß. Sie dürfen das Tier in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.
Darf ich Malermuschel in Sachsen heute mitnehmen?
Nein, Malermuschel ist in Sachsen heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie fangen.
Darf ich Malermuschel in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Malermuschel nicht gezielt fangen, auch nicht, um das Tier zurückzusetzen. Geht das Tier trotzdem ins Netz, kommt es sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Gelten die Regeln für Malermuschel auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Sachsen, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.