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Wann darf ich Flussneunauge in Niedersachsen angeln?

Flussneunauge dürfen Sie in Niedersachsen an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Flussneunauge ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Niedersachsen legt die Regeln für Flussneunauge selbst fest, unabhängig von den anderen 15 Bundesländern. Wer aus einem Nachbarland zum Angeln kommt, prüft die Werte deshalb neu.

Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.

Was gilt für Flussneunauge in den Nachbarländern von Niedersachsen?

Das ganze Jahr geschont ist Flussneunauge in Niedersachsen, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Nachbarländer von Niedersachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Flussneunauge in 14 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines

Welches Bußgeld droht in Niedersachsen bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Niedersachsen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Flussneunauge in Niedersachsen kontrolliert

Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.

Woran Sie Flussneunauge erkennen

Eine Art, mit der Flussneunauge häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Bei Sonderfällen und Ausnahmegenehmigungen hilft ein Anruf beim Fischereiamt Ihres Landkreises schneller als eine Suche im Netz.

Weitere Wanderfische in Niedersachsen

Wie Flussneunauge gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Niedersachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Flussneunauge in Niedersachsen

Gelten für Flussneunauge an der Küste andere Regeln als im Binnenland?

Nein, für Flussneunauge unterscheidet Niedersachsen nicht zwischen Küste und Binnenland.

Wie misst man Flussneunauge in Niedersachsen richtig?

In Niedersachsen messen Sie Flussneunauge von der Schnauzenspitze bis zum äußersten Ende der Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Wer kontrolliert die Schonzeit von Flussneunauge in Niedersachsen?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Weicht die Schonzeit für Flussneunauge in Niedersachsen von anderen Bundesländern ab?

Nein, alle 13 anderen Länder, die Flussneunauge eigens regeln, haben dieselbe Schonzeit und dasselbe Mindestmaß wie Niedersachsen.

Darf ich Flussneunauge in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?

Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Flussneunauge nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Niedersachsen, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.