angelrecht.net, Angel- und Jagdrecht in 16 Bundesländern

Wann darf ich Flussneunauge in Sachsen-Anhalt angeln?

Flussneunauge dürfen Sie in Sachsen-Anhalt an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Flussneunauge ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Sachsen-Anhalt legt die Regeln für Flussneunauge selbst fest, unabhängig von den anderen 15 Bundesländern. Wer aus einem Nachbarland zum Angeln kommt, prüft die Werte deshalb neu.

Beim Eisangeln gelten dieselben Regeln wie im Sommer. Ein Fisch, der in der Schonzeit anbeißt, kommt sofort zurück ins Wasser.

Was gilt für Flussneunauge in den Nachbarländern von Sachsen-Anhalt?

Das ganze Jahr geschont ist Flussneunauge in Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Sachsen-Anhalt stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Flussneunauge in 14 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines

Welches Bußgeld droht in Sachsen-Anhalt bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen-Anhalt ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Flussneunauge in Sachsen-Anhalt kontrolliert

Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.

Woran Sie Flussneunauge erkennen

Eine Art, mit der Flussneunauge häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Die Schonzeit verbietet das Fangen und Mitnehmen in dieser Zeit. Einen Fisch, den Sie vorher erlaubt gefangen und eingefroren haben, dürfen Sie behalten.

Weitere Wanderfische in Sachsen-Anhalt

Wie Flussneunauge gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Sachsen-Anhalt eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Flussneunauge in Sachsen-Anhalt

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Flussneunauge in Sachsen-Anhalt?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen-Anhalt ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Gelten die Regeln für Flussneunauge auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Welches Mindestmaß gilt für Flussneunauge in Sachsen-Anhalt?

Für Flussneunauge ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.

Gilt für Flussneunauge in Sachsen-Anhalt ein Höchstmaß?

Nein, für Flussneunauge gilt in Sachsen-Anhalt kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Weicht die Schonzeit für Flussneunauge in Sachsen-Anhalt von anderen Bundesländern ab?

Nein, alle 13 anderen Länder, die Flussneunauge eigens regeln, haben dieselbe Schonzeit und dasselbe Mindestmaß wie Sachsen-Anhalt.

Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.