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Wann darf ich Flussneunauge in Schleswig-Holstein angeln?

Flussneunauge dürfen Sie in Schleswig-Holstein an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
25.000 Euro

Flussneunauge ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Das ist die allgemeine Regel in Schleswig-Holstein. Daneben gelten eigene Regeln. Für die Küstengewässer ist Flussneunauge das ganze Jahr geschont.

Flussneunauge ist in Schleswig-Holstein eigens geregelt. Wer im Grenzgebiet angelt, sollte deshalb auch die Regeln des Nachbarlandes kennen.

Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.

Wie weicht Schleswig-Holstein bei Flussneunauge von den anderen Ländern ab?

Das ganze Jahr geschont ist Flussneunauge in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Schleswig-Holstein stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Flussneunauge in 14 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahrkeines
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Wie hoch ist das Bußgeld in Schleswig-Holstein?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Flussneunauge in Schleswig-Holstein kontrolliert

Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.

Woran Sie Flussneunauge erkennen

Eine Art, mit der Flussneunauge häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Sind Sie bei der Art unsicher, vergleichen Sie die Merkmale der Verwechslungsart. Im Zweifel setzen Sie den Fisch zurück, statt eine geschützte Art mitzunehmen.

Weitere Wanderfische in Schleswig-Holstein

Wie Flussneunauge gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Schleswig-Holstein eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Flussneunauge in Schleswig-Holstein

Brauche ich für Flussneunauge eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Flussneunauge verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Gilt für Flussneunauge in Schleswig-Holstein ein Höchstmaß?

Nein, für Flussneunauge gilt in Schleswig-Holstein kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Gibt es für Flussneunauge in Schleswig-Holstein ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Flussneunauge legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Gelten die Regeln für Flussneunauge auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Warum liegt die Schonzeit von Flussneunauge in genau diesen Monaten?

Flussneunauge ist in Schleswig-Holstein das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.

Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Schleswig-Holstein in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.