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Wann darf Rotwild in Sachsen bejagt werden?

Rotwild dürfen Sie in Sachsen vom 1. August bis zum 31. Januar jagen. Heute ist Jagdzeit, sie dauert noch bis zum 31. Januar.

Jagdzeit
1. August bis 31. Januar
Gruppen nach Alter und Geschlecht
1
Status heute
Bejagbar
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Wer in Sachsen auf Rotwild jagt, sollte die Jagdzeit vor dem Anstellen kennen. Die Werte stammen aus der amtlichen Jagdzeitenregelung des Landes.

Wild in Bewegung lässt sich schwerer bestimmen als vom Ansitz aus. Können Sie ein Tier nicht sicher ansprechen, schießen Sie nicht.

Was die Jagdzeit für Rotwild in Sachsen bedeutet

Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Rotwild ist in Sachsen vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar.

Die Wochen ohne Jagd auf Rotwild fallen meist mit der Zeit zusammen, in der Junge geboren und aufgezogen werden. Störungen würden den Bestand dann am stärksten treffen. Führende Elterntiere schützt das Gesetz unabhängig vom Kalender.

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Jagdzeitgeschont

Wie weicht Sachsen bei Rotwild von den anderen Ländern ab?

Die längste Jagdzeit für Rotwild hat Brandenburg mit 275 Tagen im Jahr, die kürzeste Niedersachsen mit 153 Tagen. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.

Jagdzeit für Rotwild in 14 Bundesländern
BundeslandJagdzeit
Sachsenvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Bayernvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Brandenburgvom 16. April bis zum 15. Januar jagdbar
Sachsen-Anhaltvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Thüringenvom 1. August bis zum 15. Januar jagdbar
Baden-Württembergvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Hamburgvom 1. Juni bis zum 31. Januar jagdbar
Hessenvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Mecklenburg-Vorpommernvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Niedersachsenvom 1. September bis zum 31. Januar jagdbar
Nordrhein-Westfalenvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Rheinland-Pfalzvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Saarlandvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Schleswig-Holsteinvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar

Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit in Sachsen?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Jagdzeit für Rotwild in Sachsen kontrolliert

Für die Einhaltung der Jagdzeiten ist die Jagdbehörde des jeweiligen Kreises zuständig. Strengere Vorgaben können im Pachtvertrag und im Abschussplan stehen.

Wie unterscheidet sich Rotwild von ähnlichen Arten?

Rotwild wird gelegentlich mit Sikawild verwechselt. Rotwild und Sikawild tragen beide ein rundes Stangengeweih, die Geweihform hilft also nicht weiter. Sikawild ist mit etwa einem Meter Schulterhöhe deutlich kleiner als Rotwild und trägt im Sommer ein rostbraunes, weiß getupftes Fell. Sikawild und Rotwild können sich außerdem kreuzen. Sikawild darf in einzelnen Ländern das ganze Jahr gejagt werden, auch damit es sich nicht mit dem heimischen Rotwild kreuzt. Rotwild hat dagegen eine feste Jagdzeit und eine Schonzeit. Wer ein Rotwildkalb in dessen Schonzeit für Sikawild hält und schießt, verstößt gegen die Schonzeit.

Sprechen Sie jedes Tier vor dem Schuss an, bestimmen Sie also Art, Alter und Geschlecht. Erst dann wissen Sie, welche Jagdzeit gilt.

Weiteres Schalenwild in Sachsen

Wie Rotwild gehören diese Arten zum Schalenwild. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Jagdzeiten.

Häufige Fragen zu Rotwild in Sachsen

Wann darf Rotwild in Sachsen bejagt werden?

Rotwild dürfen Sie in Sachsen vom 1. August bis zum 31. Januar jagen. Heute ist Jagdzeit, sie dauert noch bis zum 31. Januar. Die Werte stammen aus der Jagdzeitenregelung des Landes.

Warum liegt die Jagdzeit von Rotwild in genau diesen Monaten?

Jagdzeiten liegen außerhalb der Brut- und Setzzeit, damit die Tiere ihre Jungen großziehen können. Wann diese Zeit liegt, hängt von der Art und vom Klima ab.

Darf Rotwild in Naturschutzgebieten bejagt werden?

In Naturschutzgebieten kann die Jagd auf Rotwild zusätzlich eingeschränkt oder ganz verboten sein. Das regelt die Verordnung des jeweiligen Schutzgebiets, sie gilt neben den Jagdzeiten.

Was bedeutet Schonzeit bei Rotwild?

Schonzeit heißt bei Wild die Zeit, in der eine Art nicht bejagt werden darf. Sie ist das Gegenstück zur Jagdzeit und liegt meist in der Zeit, in der die Tiere Junge bekommen und aufziehen.

Wer kontrolliert die Jagdzeit von Rotwild in Sachsen?

Die Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt überwacht die Jagdzeiten. Sie kann Jagdschein und Nachweise verlangen und Verstöße mit einem Bußgeld ahnden.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Jagdzeitenregelung von Sachsen, dazu kommen die Bedingungen Ihres Reviers.