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Wann darf Rotwild in Nordrhein-Westfalen bejagt werden?

Rotwild dürfen Sie in Nordrhein-Westfalen je nach Alter und Geschlecht zu unterschiedlichen Zeiten jagen. Schmaltiere und Schmalspießer dürfen Sie vom 1. Mai bis zum 31. Mai jagen, alle übrigen Tiere vom 1. August bis zum 31. Januar. Heute ist Jagdzeit für alle übrigen Tiere.

Jagdzeit je nach Gruppe
1. Mai bis 31. Januar
Gruppen nach Alter und Geschlecht
2
Status heute
Bejagbar
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Rotwild ist in Nordrhein-Westfalen eigens geregelt. Wer ein Revier nahe der Landesgrenze hat, sollte deshalb auch die Zeiten des Nachbarlandes kennen.

Wild in Bewegung lässt sich schwerer bestimmen als vom Ansitz aus. Können Sie ein Tier nicht sicher ansprechen, schießen Sie nicht.

In welchem Zeitraum ist Rotwild in Nordrhein-Westfalen jagdbar?

Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Rotwild ist in Nordrhein-Westfalen je nach Alter und Geschlecht in unterschiedlichen Zeiträumen jagdbar.

Die Jagdzeit von Rotwild liegt außerhalb der Zeit, in der die Tiere Junge bekommen und aufziehen. In dieser Brut- und Setzzeit reagiert der Bestand am empfindlichsten auf Störung. Elterntiere, die noch Junge versorgen, sind zusätzlich geschützt.

Unterscheidet sich die Jagdzeit für Rotwild nach Alter oder Geschlecht?

Für Rotwild nennt Nordrhein-Westfalen 2 Gruppen nach Alter und Geschlecht.

Rotwild in Nordrhein-Westfalen: Jagdzeit nach Altersklasse
AltersklasseJagdzeitStatus heute
allgemeinvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbarBejagbar
Schmaltiere und Schmalspießervom 1. Mai bis zum 31. Mai jagdbarGeschont

Jagdzeit für Rotwild in allen Ländern

Die längste Jagdzeit für Rotwild hat Brandenburg mit 275 Tagen im Jahr, die kürzeste Niedersachsen mit 153 Tagen. Die Nachbarländer von Nordrhein-Westfalen stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.

Jagdzeit für Rotwild in 14 Bundesländern
BundeslandJagdzeit
Nordrhein-Westfalenvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Hessenvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Niedersachsenvom 1. September bis zum 31. Januar jagdbar
Rheinland-Pfalzvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Baden-Württembergvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Bayernvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Brandenburgvom 16. April bis zum 15. Januar jagdbar
Hamburgvom 1. Juni bis zum 31. Januar jagdbar
Mecklenburg-Vorpommernvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Saarlandvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Sachsenvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Sachsen-Anhaltvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Schleswig-Holsteinvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Thüringenvom 1. August bis zum 15. Januar jagdbar

Wie hoch ist das Bußgeld in Nordrhein-Westfalen?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Jagdzeit für Rotwild in Nordrhein-Westfalen kontrolliert

Zuständig für die Kontrolle im Revier ist die Jagdbehörde des Landkreises. Der Pachtvertrag und der Abschussplan können strengere Vorgaben für ein Revier setzen.

Woran erkennen Sie Rotwild sicher?

Rotwild wird gelegentlich mit Sikawild verwechselt. Rotwild und Sikawild tragen beide ein rundes Stangengeweih, die Geweihform hilft also nicht weiter. Sikawild ist mit etwa einem Meter Schulterhöhe deutlich kleiner als Rotwild und trägt im Sommer ein rostbraunes, weiß getupftes Fell. Sikawild und Rotwild können sich außerdem kreuzen. Sikawild darf in einzelnen Ländern das ganze Jahr gejagt werden, auch damit es sich nicht mit dem heimischen Rotwild kreuzt. Rotwild hat dagegen eine feste Jagdzeit und eine Schonzeit. Wer ein Rotwildkalb in dessen Schonzeit für Sikawild hält und schießt, verstößt gegen die Schonzeit.

Elterntiere, die noch Junge versorgen, bleiben geschont, auch wenn für ihre Art gerade Jagdzeit ist.

Weiteres Schalenwild in Nordrhein-Westfalen

Wie Rotwild gehören diese Arten zum Schalenwild. Auch für sie gelten in Nordrhein-Westfalen eigene Jagdzeiten.

Häufige Fragen zu Rotwild in Nordrhein-Westfalen

Darf Rotwild in Naturschutzgebieten bejagt werden?

In Naturschutzgebieten kann die Jagd auf Rotwild zusätzlich eingeschränkt oder ganz verboten sein. Das regelt die Verordnung des jeweiligen Schutzgebiets, sie gilt neben den Jagdzeiten.

Darf ich Rotwild in Nordrhein-Westfalen heute bejagen?

Ja, Rotwild darf in Nordrhein-Westfalen heute bejagt werden. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie jagen.

Darf Rotwild bei großen Wildschäden auch außerhalb der Jagdzeit bejagt werden?

Ja, aber nur mit Genehmigung. Die Jagdbehörde kann die Schonzeit bei großen Wildschäden für ein bestimmtes Gebiet und eine bestimmte Zeit aufheben, auf eigene Faust ist das nicht erlaubt.

Mit welchen Arten wird Rotwild häufig verwechselt?

Rotwild wird am häufigsten mit Sikawild verwechselt. Rotwild und Sikawild tragen beide ein rundes Stangengeweih, die Geweihform hilft also nicht weiter. Sikawild ist mit etwa einem Meter Schulterhöhe deutlich kleiner als Rotwild und trägt im Sommer ein rostbraunes, weiß getupftes Fell. Sikawild und Rotwild können sich außerdem kreuzen.

Wann wurde die Jagdzeit für Rotwild in Nordrhein-Westfalen zuletzt geändert?

Die Regel, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 8. März 2024. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihres Pachtvertrags.