Wann ist Jagdzeit auf Rehböcke und Rehkitze?
Beim Reh gilt nicht eine Jagdzeit für alle Tiere. Die Verordnungen unterscheiden nach Geschlecht und Alter. Ein Bock ist ein männliches Reh. Eine Ricke ist ein weibliches Reh, das schon Kitze hatte, und ein Schmalreh ist ein junges weibliches Reh im zweiten Lebensjahr ohne eigene Kitze. Kitze sind die Jungtiere aus dem laufenden Jahr. Jede dieser Gruppen hat ihre eigene Jagdzeit.
Die Jagd auf Rehböcke beginnt je nach Bundesland frühestens am 1. April und spätestens am 1. Mai. Sie endet in Bayern und Thüringen schon am 15. Oktober, in 11 von 14 Ländern mit eigener Regel am 31. Januar. Rehkitze dürfen Sie ab einem Tag zwischen dem 1. August und dem 1. September bejagen.
| Bundesland | Rehböcke | Rehkitze |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 1. Mai bis 31. Januar | 1. September bis 31. Januar |
| Bayern | 16. April bis 15. Oktober | 1. September bis 15. Januar |
| Berlin | 1. April bis 31. Mai und 1. August bis 31. Januar | 1. September bis 31. Januar |
| Brandenburg | 16. April bis 15. Januar | 1. September bis 15. Januar |
| Bremen | keine eigene Angabe | 1. September bis 31. Januar |
| Hamburg | keine eigene Angabe | 1. September bis 31. Januar |
| Hessen | 1. April bis 31. Januar | 1. September bis 31. Januar |
| Mecklenburg-Vorpommern | 16. April bis 31. Januar | 1. September bis 31. Januar |
| Niedersachsen | 1. Mai bis 31. Januar | 1. September bis 31. Januar |
| Nordrhein-Westfalen | 1. Mai bis 31. Januar | 1. September bis 31. Januar |
| Rheinland-Pfalz | 1. Mai bis 31. Januar | 1. September bis 31. Januar |
| Saarland | 1. April bis 31. Januar | 1. September bis 31. Januar |
| Sachsen | 16. April bis 31. Januar | 1. August bis 31. Januar |
| Sachsen-Anhalt | 15. April bis 31. Januar | 1. September bis 31. Januar |
| Schleswig-Holstein | 1. Mai bis 31. Januar | 1. September bis 31. Januar |
| Thüringen | 1. April bis 15. Oktober | 1. September bis 15. Januar |
Die Verordnungen von Bremen und Hamburg nennen für Rehböcke keine eigene Jagdzeit. Keine eigene Angabe heißt, dass die Landesverordnung diese Gruppe nicht eigens regelt. Dann gilt in der Regel die Jagdzeitenverordnung des Bundes, und die erlaubt die Jagd auf Rehböcke vom 1. Mai bis 15. Oktober. Sachsen etwa schreibt ausdrücklich in seine Verordnung, dass die Bundesverordnung im Übrigen weiter gilt. Ob das in Ihrem Land so ist, sagt Ihnen die Jagdbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt (untere Jagdbehörde).
Jagdzeiten für Feldhase, Fuchs und Stockente
Feldhasen haben in 8 von 11 Ländern mit eigener Regel vom 1. Oktober bis 31. Dezember Jagdzeit. Stockenten dürfen Sie in 7 von 9 Ländern vom 1. September bis 15. Januar bejagen. Erwachsene Füchse dürfen in Bayern ganzjährig bejagt werden. In den anderen Ländern mit eigener Regel beginnt ihre Jagdzeit zwischen dem 16. Juni und dem 1. November.
| Bundesland | Feldhase | Fuchs | Stockente |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 1. Oktober bis 31. Dezember | 1. Juli bis 15. Februar | 1. September bis 15. Januar |
| Bayern | 16. Oktober bis 31. Dezember | ganzjährig | 1. September bis 15. Januar |
| Berlin | keine eigene Angabe | 1. November bis 31. Januar | keine eigene Angabe |
| Brandenburg | keine eigene Angabe | keine eigene Angabe | 1. September bis 31. Januar |
| Bremen | keine eigene Angabe | keine eigene Angabe | keine eigene Angabe |
| Hamburg | 1. Oktober bis 31. Dezember | keine eigene Angabe | keine eigene Angabe |
| Hessen | 1. Oktober bis 31. Dezember | keine eigene Angabe | 1. September bis 15. Januar |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine eigene Angabe | keine eigene Angabe | keine eigene Angabe |
| Niedersachsen | 1. Oktober bis 31. Dezember | 16. Juni bis 28. Februar | 1. September bis 15. Januar |
| Nordrhein-Westfalen | 16. Oktober bis 31. Dezember | 16. Juli bis 28. Februar | 16. September bis 15. Januar |
| Rheinland-Pfalz | 1. Oktober bis 31. Dezember | 1. August bis 28. Februar | 1. September bis 15. Januar |
| Saarland | 1. Oktober bis 31. Dezember | 1. Juli bis 28. Februar | 1. September bis 15. Januar |
| Sachsen | keine eigene Angabe | keine eigene Angabe | keine eigene Angabe |
| Sachsen-Anhalt | 1. Oktober bis 15. Januar | 1. August bis 28. Februar | 1. September bis 15. Januar |
| Schleswig-Holstein | 1. Oktober bis 31. Dezember | 1. Juli bis 28. Februar | keine eigene Angabe |
| Thüringen | 1. Oktober bis 31. Dezember | keine eigene Angabe | keine eigene Angabe |
Für junge Füchse gelten in mehreren Ländern eigene Zeiten. In Nordrhein-Westfalen dürfen sie zum Beispiel das ganze Jahr bejagt werden. Wo ein Land keine eigene Regel hat, gilt die Bundesverordnung: Sie erlaubt die Jagd auf Füchse ganzjährig, auf Feldhasen vom 1. Oktober bis 15. Januar und auf Stockenten vom 1. September bis 15. Januar.
Wildschweine dürfen fast überall ganzjährig bejagt werden
Die Jagdzeitenverordnung des Bundes erlaubt die Jagd auf Wildschweine, Wildkaninchen und Füchse das ganze Jahr. Von den 8 Landesverordnungen, die Wildschweine eigens nennen, lassen 8 die Jagd ebenfalls ganzjährig zu.
Das Bundesjagdgesetz erlaubt den Ländern, Schonzeiten aus besonderen Gründen aufzuheben. Es nennt dafür unter anderem die Bekämpfung von Tierseuchen und übermäßige Schäden durch Wild. Ganzjährig heißt aber nicht, dass jedes Tier jederzeit geschossen werden darf. Eine Bache, die noch Frischlinge führt, ist in der Zeit der Aufzucht grundsätzlich geschont.
Führende Muttertiere sind auch in der Jagdzeit geschont
Ein Muttertier führt, solange seine Jungen noch von ihm abhängen. In der Brut- und Setzzeit, also wenn Vögel brüten und Säugetiere ihre Jungen bekommen und aufziehen, dürfen Sie die Elterntiere nicht bejagen, die für die Aufzucht nötig sind. Das gilt, bis die Jungen selbstständig sind, und zwar auch bei Arten, die sonst keine Schonzeit haben.
Ausnahmen dürfen die Länder nur für wenige Arten zulassen. Das sind Wildschwein, Wildkaninchen und Fuchs, Ringel- und Türkentaube, Silber- und Lachmöwe und Arten, die erst ein Land zum jagdbaren Wild erklärt hat. Auch dann braucht es einen der Gründe aus dem Gesetz, etwa die Bekämpfung von Tierseuchen.
Wer ein führendes Muttertier schießt, macht sich strafbar. Das Gesetz droht dafür bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe an. Auch ein Schuss aus Unachtsamkeit ist strafbar, dann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe. Im Zweifel lassen Sie den Finger gerade.
Warum jedes Bundesland eigene Jagdzeiten festlegt
Der Bund legt in der Jagdzeitenverordnung Jagdzeiten für ganz Deutschland fest. Die Länder dürfen diese Zeiten verkürzen oder ganz aufheben. Nach dem Grundgesetz dürfen sie beim Jagdrecht sogar insgesamt vom Bund abweichen, nur nicht beim Jagdschein. Deshalb haben alle 16 Länder eigene Jagdverordnungen, die zu ihren Wildbeständen, Wäldern und Feldern passen sollen.
Wie groß die Unterschiede sind, zeigt ein Vergleich aller 55 Wildarten, die mindestens drei Länder regeln. Bei 52 davon weicht die Jagdzeit zwischen mindestens zwei Ländern ab. Einig sind sich die Länder nur bei Schwarzwild, Nutria und Wolfshybrid. Ein Beispiel ist der Rehbock: In Bayern und Thüringen endet seine Jagdzeit am 15. Oktober, in den meisten anderen Ländern erst am 31. Januar.
Die Bundesverordnung wurde zuletzt 2018 geändert, das Bundesjagdgesetz dagegen 2026. Seit dem 2. April 2026 gehört der Wolf zu den Tieren, die gejagt werden dürfen. Erlaubt ist die Jagd auf ihn vom 1. Juli bis 31. Oktober, aber nur nach einem Managementplan der Behörde. Einen solchen Plan stellt die Behörde auf, wenn der Wolfsbestand in einem günstigen Zustand ist.
Im Revier gilt die Jagdzeit seines Bundeslands
Ihr Jagdschein gilt in ganz Deutschland. Die Jagdzeit richtet sich aber nach dem Bundesland, in dem das Revier liegt, nicht nach Ihrem Wohnort. Wer als Jagdgast in Bayern jagt und in Hessen wohnt, hält sich an die bayerische Verordnung.
Liegt ein Revier nah an einer Landesgrenze oder jagen Sie in mehreren Ländern, prüfen Sie die Jagdzeit jeder Art in jedem Land einzeln. Verlassen Sie sich nicht auf die Regel von zu Hause. Auch die Verordnungen selbst ändern sich. Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Hessen haben ihre Jagdverordnung 2026 geändert, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2025. In Rheinland-Pfalz tritt am 1. April 2027 ein neues Landesjagdgesetz in Kraft, das die bisherige Jagdverordnung des Landes aufhebt.
Was ein Schuss außerhalb der Jagdzeit kostet
Wer außerhalb der Jagdzeit jagt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht. Das Bundesjagdgesetz sieht dafür bis zu 5.000 Euro vor. Die Landesjagdgesetze nennen für die Verstöße, die sie selbst aufzählen, Höchstbeträge zwischen 2.500 Euro und 25.000 Euro, am höchsten in Hessen und Niedersachsen. Nicht jedes Land zählt die Jagd in der Schonzeit selbst auf. Dann bleibt es beim Rahmen des Bundes. Wie beim Angeln liegen die Bußgelder in den 16 Bundesländern weit auseinander.
Strafbar wird es, wenn Sie ein ganzjährig geschontes Tier oder ein führendes Muttertier schießen. Wer ohne Erlaubnis in einem fremden Revier jagt, begeht Wilderei. Darauf stehen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen, etwa in der Schonzeit oder nachts, bis zu fünf Jahre. Eine Verurteilung wegen einer Straftat gegen das Jagd- oder Tierschutzrecht kostet oft auch den Jagdschein. Wer zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wird, bekommt in der Regel fünf Jahre lang keinen neuen.
So finden Sie die gültige Jagdzeit für Ihr Revier
Verbindlich ist die Jagdverordnung Ihres Bundeslandes in ihrer aktuellen Form. Sie steht kostenlos im Rechtsportal Ihres Landes im Internet. Fragen zu Ihrem Revier beantwortet die Jagdbehörde Ihres Kreises, und dort erfahren Sie auch, ob für Ihr Gebiet gerade eine Sonderregel gilt, etwa eine aufgehobene Schonzeit wegen einer Tierseuche.
Die Jagdzeiten in den beiden Tabellen stammen aus den Landesverordnungen, abgerufen am 09.09.2026. Auch in der Jagdzeit gilt, dass Sie Wild waidgerecht töten, also so, dass es nicht unnötig leidet. Dazu gehört ein sicherer Schuss und die sofortige Nachsuche, wenn ein Tier nur verletzt ist.
Häufige Fragen
Wann beginnt die Jagdzeit auf Rehböcke in Deutschland?
Die Jagdzeit auf Rehböcke beginnt je nach Bundesland zwischen dem 1. April und dem 1. Mai. Sie endet in 11 von 14 Ländern mit eigener Regel am 31. Januar, in Bayern und Thüringen schon am 15. Oktober. Maßgeblich ist die Jagdverordnung des Landes, in dem Ihr Revier liegt.
Darf man Wildschweine das ganze Jahr jagen?
Ja, Wildschweine dürfen nach der Jagdzeitenverordnung des Bundes und in 8 der 8 Landesverordnungen, die sie eigens nennen, ganzjährig bejagt werden. Eine Bache, die noch Frischlinge führt, ist in der Zeit der Aufzucht aber grundsätzlich geschont. Ausnahmen davon dürfen die Länder nur aus engen Gründen zulassen, etwa zur Bekämpfung von Tierseuchen.
Gilt beim Jagen in einem anderen Bundesland die Jagdzeit meines Wohnorts?
Nein, beim Jagen gilt immer die Jagdzeit des Bundeslands, in dem das Revier liegt. Wer als Jagdgast in einem anderen Land jagt, richtet sich nach dessen Jagdverordnung. Der Jagdschein selbst gilt dagegen in ganz Deutschland.
Was ist die Brut- und Setzzeit bei der Jagd?
Die Brut- und Setzzeit ist die Zeit, in der Vögel brüten und Säugetiere ihre Jungen zur Welt bringen und aufziehen. Für Jäger zählt sie, weil in dieser Zeit die Elterntiere, die für die Aufzucht nötig sind, nicht bejagt werden dürfen. Das gilt auch für Arten, die sonst ganzjährig Jagdzeit haben.
Was kostet ein Schuss außerhalb der Jagdzeit?
Für einen Schuss außerhalb der Jagdzeit droht nach dem Bundesjagdgesetz ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Einige Länder sehen in ihrem Jagdgesetz für die Verstöße, die sie selbst aufzählen, bis zu 25.000 Euro vor. Wer ein ganzjährig geschontes Tier oder ein Muttertier mit abhängigen Jungen schießt, macht sich strafbar und riskiert bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
