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Wann darf Rotwild in Mecklenburg-Vorpommern bejagt werden?

Rotwild dürfen Sie in Mecklenburg-Vorpommern je nach Alter und Geschlecht zu unterschiedlichen Zeiten jagen. Kälber dürfen Sie vom 1. August bis zum 31. Januar jagen, Schmalspießer und Schmaltiere vom 16. April bis zum 31. Januar. Heute ist für alle Jagdzeit.

Jagdzeit je nach Gruppe
16. April bis 31. Januar
Gruppen nach Alter und Geschlecht
2
Status heute
Bejagbar
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Der Bund gibt die Jagdzeiten vor, und Mecklenburg-Vorpommern darf für Rotwild davon abweichen. Wer aus einem Nachbarland kommt, prüft die Zeiten deshalb neu.

Wild in Bewegung lässt sich schwerer bestimmen als vom Ansitz aus. Können Sie ein Tier nicht sicher ansprechen, schießen Sie nicht.

In welchem Zeitraum ist Rotwild in Mecklenburg-Vorpommern jagdbar?

Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Rotwild ist in Mecklenburg-Vorpommern je nach Alter und Geschlecht in unterschiedlichen Zeiträumen jagdbar.

Warum gerade diese Monate? Außerhalb der Jagdzeit von Rotwild liegt die Brut- und Setzzeit, also die Zeit der Geburt und Aufzucht. Führende Elterntiere bleiben darüber hinaus immer geschont.

Welche Jagdzeit gilt für welche Altersklasse?

Für Rotwild nennt Mecklenburg-Vorpommern 2 Gruppen nach Alter und Geschlecht.

Rotwild in Mecklenburg-Vorpommern: Jagdzeit nach Altersklasse
AltersklasseJagdzeitStatus heute
Kälbervom 1. August bis zum 31. Januar jagdbarBejagbar
Schmalspießer und Schmaltierevom 16. April bis zum 31. Januar jagdbarBejagbar

Jagdzeit für Rotwild in allen Ländern

Die längste Jagdzeit für Rotwild hat Brandenburg mit 275 Tagen im Jahr, die kürzeste Niedersachsen mit 153 Tagen. Die Nachbarländer von Mecklenburg-Vorpommern stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.

Jagdzeit für Rotwild in 14 Bundesländern
BundeslandJagdzeit
Mecklenburg-Vorpommernvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Brandenburgvom 16. April bis zum 15. Januar jagdbar
Niedersachsenvom 1. September bis zum 31. Januar jagdbar
Schleswig-Holsteinvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Baden-Württembergvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Bayernvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Hamburgvom 1. Juni bis zum 31. Januar jagdbar
Hessenvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Nordrhein-Westfalenvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Rheinland-Pfalzvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Saarlandvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Sachsenvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Sachsen-Anhaltvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Thüringenvom 1. August bis zum 15. Januar jagdbar

Wie hoch ist das Bußgeld in Mecklenburg-Vorpommern?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Jagdzeit für Rotwild in Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert

Zuständig für die Kontrolle im Revier ist die Jagdbehörde des Landkreises. Der Pachtvertrag und der Abschussplan können strengere Vorgaben für ein Revier setzen.

Mit welchen Arten wird Rotwild häufig verwechselt?

Rotwild wird gelegentlich mit Sikawild verwechselt. Rotwild und Sikawild tragen beide ein rundes Stangengeweih, die Geweihform hilft also nicht weiter. Sikawild ist mit etwa einem Meter Schulterhöhe deutlich kleiner als Rotwild und trägt im Sommer ein rostbraunes, weiß getupftes Fell. Sikawild und Rotwild können sich außerdem kreuzen. Sikawild darf in einzelnen Ländern das ganze Jahr gejagt werden, auch damit es sich nicht mit dem heimischen Rotwild kreuzt. Rotwild hat dagegen eine feste Jagdzeit und eine Schonzeit. Wer ein Rotwildkalb in dessen Schonzeit für Sikawild hält und schießt, verstößt gegen die Schonzeit.

Können Sie ein Tier nicht sicher ansprechen, vergleichen Sie die Merkmale der Verwechslungsart. Im Zweifel warten Sie und schießen nicht.

Weiteres Schalenwild in Mecklenburg-Vorpommern

Wie Rotwild gehören diese Arten zum Schalenwild. Auch für sie gelten in Mecklenburg-Vorpommern eigene Jagdzeiten.

Häufige Fragen zu Rotwild in Mecklenburg-Vorpommern

Weicht die Jagdzeit für Rotwild in Mecklenburg-Vorpommern von anderen Bundesländern ab?

Ja, bei Rotwild weichen 4 der 13 anderen Länder, die die Art eigens regeln, mit ihrer Jagdzeit von Mecklenburg-Vorpommern ab.

Wann wurde die Jagdzeit für Rotwild in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt geändert?

Die Regel, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 4. März 2025. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Darf Rotwild in Naturschutzgebieten bejagt werden?

In Naturschutzgebieten kann die Jagd auf Rotwild zusätzlich eingeschränkt oder ganz verboten sein. Das regelt die Verordnung des jeweiligen Schutzgebiets, sie gilt neben den Jagdzeiten.

Darf ich Rotwild in Mecklenburg-Vorpommern heute bejagen?

Ja, Rotwild darf in Mecklenburg-Vorpommern heute bejagt werden. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie jagen.

Wann darf Rotwild in Mecklenburg-Vorpommern bejagt werden?

Rotwild dürfen Sie in Mecklenburg-Vorpommern je nach Alter und Geschlecht zu unterschiedlichen Zeiten jagen. Kälber dürfen Sie vom 1. August bis zum 31. Januar jagen, Schmalspießer und Schmaltiere vom 16. April bis zum 31. Januar. Heute ist für alle Jagdzeit. Die Werte stammen aus der Jagdzeitenregelung des Landes.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihres Pachtvertrags.