angelrecht.net, Angel- und Jagdrecht in 16 Bundesländern

Wann darf Rotwild in Bayern bejagt werden?

Rotwild dürfen Sie in Bayern je nach Alter und Geschlecht zu unterschiedlichen Zeiten jagen. Schmaltiere und Schmalspießer dürfen Sie vom 1. Juni bis zum 31. Januar jagen, Kälber, Alttiere und alle übrigen Hirsche vom 1. August bis zum 31. Januar. Heute ist für alle Jagdzeit.

Jagdzeit je nach Gruppe
1. Juni bis 31. Januar
Gruppen nach Alter und Geschlecht
5
Status heute
Bejagbar
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Wer ein Revier nahe der Landesgrenze hat, prüft die Jagdzeit für Rotwild in beiden Ländern, denn jedes Land darf vom Bund abweichen.

Wild in Bewegung lässt sich schwerer bestimmen als vom Ansitz aus. Können Sie ein Tier nicht sicher ansprechen, schießen Sie nicht.

In welchem Zeitraum ist Rotwild in Bayern jagdbar?

Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Rotwild ist in Bayern je nach Alter und Geschlecht in unterschiedlichen Zeiträumen jagdbar.

Wie bei den meisten Wildarten spart die Jagdzeit von Rotwild die Brut- und Setzzeit aus, damit die Tiere ihre Jungen ungestört großziehen. Elterntiere mit Jungen sind zusätzlich geschützt.

Unterscheidet sich die Jagdzeit für Rotwild nach Alter oder Geschlecht?

Für Rotwild nennt Bayern 5 Gruppen nach Alter und Geschlecht.

Rotwild in Bayern: Jagdzeit nach Altersklasse
AltersklasseJagdzeitStatus heute
Kälbervom 1. August bis zum 31. Januar jagdbarBejagbar
Schmaltierevom 1. Juni bis zum 31. Januar jagdbarBejagbar
Alttierevom 1. August bis zum 31. Januar jagdbarBejagbar
Schmalspießervom 1. Juni bis zum 31. Januar jagdbarBejagbar
alle übrigen Hirschevom 1. August bis zum 31. Januar jagdbarBejagbar

Jagdzeit für Rotwild in allen Ländern

Die längste Jagdzeit für Rotwild hat Brandenburg mit 275 Tagen im Jahr, die kürzeste Niedersachsen mit 153 Tagen. Die Nachbarländer von Bayern stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.

Jagdzeit für Rotwild in 14 Bundesländern
BundeslandJagdzeit
Bayernvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Baden-Württembergvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Hessenvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Sachsenvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Thüringenvom 1. August bis zum 15. Januar jagdbar
Brandenburgvom 16. April bis zum 15. Januar jagdbar
Hamburgvom 1. Juni bis zum 31. Januar jagdbar
Mecklenburg-Vorpommernvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Niedersachsenvom 1. September bis zum 31. Januar jagdbar
Nordrhein-Westfalenvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Rheinland-Pfalzvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Saarlandvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Sachsen-Anhaltvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Schleswig-Holsteinvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar

Welches Bußgeld droht bei Rotwild außerhalb der Jagdzeit?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Jagdzeit für Rotwild in Bayern kontrolliert

Die Kontrolle übernimmt die Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Pachtvertrag und Abschussplan dürfen strengere, aber keine lockereren Regeln enthalten.

Woran erkennen Sie Rotwild sicher?

Rotwild wird gelegentlich mit Sikawild verwechselt. Rotwild und Sikawild tragen beide ein rundes Stangengeweih, die Geweihform hilft also nicht weiter. Sikawild ist mit etwa einem Meter Schulterhöhe deutlich kleiner als Rotwild und trägt im Sommer ein rostbraunes, weiß getupftes Fell. Sikawild und Rotwild können sich außerdem kreuzen. Sikawild darf in einzelnen Ländern das ganze Jahr gejagt werden, auch damit es sich nicht mit dem heimischen Rotwild kreuzt. Rotwild hat dagegen eine feste Jagdzeit und eine Schonzeit. Wer ein Rotwildkalb in dessen Schonzeit für Sikawild hält und schießt, verstößt gegen die Schonzeit.

Ihr Pachtvertrag und der Abschussplan können strengere Regeln enthalten als die Landesverordnung. Diese Regeln gelten zusätzlich.

Weiteres Schalenwild in Bayern

Wie Rotwild gehören diese Arten zum Schalenwild. Auch für sie gelten in Bayern eigene Jagdzeiten.

Häufige Fragen zu Rotwild in Bayern

Darf ich Rotwild in Bayern heute bejagen?

Ja, Rotwild darf in Bayern heute bejagt werden. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie jagen.

Gilt der Schutz der Elterntiere bei Rotwild auch in der Jagdzeit?

Ja, Elterntiere, die noch Junge versorgen, dürfen auch in der Jagdzeit nicht bejagt werden. Der Schutz gilt, bis die Jungtiere selbstständig sind.

Wer kontrolliert die Jagdzeit von Rotwild in Bayern?

Die Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt überwacht die Jagdzeiten. Sie kann Jagdschein und Nachweise verlangen und Verstöße mit einem Bußgeld ahnden.

Wann darf Rotwild in Bayern bejagt werden?

Rotwild dürfen Sie in Bayern je nach Alter und Geschlecht zu unterschiedlichen Zeiten jagen. Schmaltiere und Schmalspießer dürfen Sie vom 1. Juni bis zum 31. Januar jagen, Kälber, Alttiere und alle übrigen Hirsche vom 1. August bis zum 31. Januar. Heute ist für alle Jagdzeit. Die Werte stammen aus der Jagdzeitenregelung des Landes.

Mit welchen Arten wird Rotwild häufig verwechselt?

Rotwild wird am häufigsten mit Sikawild verwechselt. Rotwild und Sikawild tragen beide ein rundes Stangengeweih, die Geweihform hilft also nicht weiter. Sikawild ist mit etwa einem Meter Schulterhöhe deutlich kleiner als Rotwild und trägt im Sommer ein rostbraunes, weiß getupftes Fell. Sikawild und Rotwild können sich außerdem kreuzen.

Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft die Jagdbehörde Ihres Landkreises.