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Wann darf Rotwild in Thüringen bejagt werden?

Rotwild dürfen Sie in Thüringen je nach Alter und Geschlecht zu unterschiedlichen Zeiten jagen. Alttiere, Kälber, Hirsche 2-jährig und älter dürfen Sie vom 1. August bis zum 15. Januar jagen, Schmaltiere und Hirsche 1-jährig vom 16. Juni bis zum 15. Januar. Heute ist für alle Jagdzeit.

Jagdzeit je nach Gruppe
16. Juni bis 15. Januar
Gruppen nach Alter und Geschlecht
3
Status heute
Bejagbar
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Die Jagdzeit für Rotwild gilt in Thüringen in jedem Revier. Der Pachtvertrag kann strengere Vorgaben machen, lockerere nicht.

Wild in Bewegung lässt sich schwerer bestimmen als vom Ansitz aus. Können Sie ein Tier nicht sicher ansprechen, schießen Sie nicht.

Was die Jagdzeit für Rotwild in Thüringen bedeutet

Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Rotwild ist in Thüringen je nach Alter und Geschlecht in unterschiedlichen Zeiträumen jagdbar.

Wie bei den meisten Wildarten spart die Jagdzeit von Rotwild die Brut- und Setzzeit aus, damit die Tiere ihre Jungen ungestört großziehen. Elterntiere mit Jungen sind zusätzlich geschützt.

Unterscheidet sich die Jagdzeit für Rotwild nach Alter oder Geschlecht?

Für Rotwild nennt Thüringen 3 Gruppen nach Alter und Geschlecht.

Rotwild in Thüringen: Jagdzeit nach Altersklasse
AltersklasseJagdzeitStatus heute
Alttiere, Kälbervom 1. August bis zum 15. Januar jagdbarBejagbar
Schmaltiere, Hirsche 1-jährigvom 16. Juni bis zum 15. Januar jagdbarBejagbar
Hirsche 2-jährig und ältervom 1. August bis zum 15. Januar jagdbarBejagbar

Wie weicht Thüringen bei Rotwild von den anderen Ländern ab?

Die längste Jagdzeit für Rotwild hat Brandenburg mit 275 Tagen im Jahr, die kürzeste Niedersachsen mit 153 Tagen. Die Nachbarländer von Thüringen stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.

Jagdzeit für Rotwild in 14 Bundesländern
BundeslandJagdzeit
Thüringenvom 1. August bis zum 15. Januar jagdbar
Bayernvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Hessenvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Niedersachsenvom 1. September bis zum 31. Januar jagdbar
Sachsenvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Sachsen-Anhaltvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Baden-Württembergvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Brandenburgvom 16. April bis zum 15. Januar jagdbar
Hamburgvom 1. Juni bis zum 31. Januar jagdbar
Mecklenburg-Vorpommernvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Nordrhein-Westfalenvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Rheinland-Pfalzvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Saarlandvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Schleswig-Holsteinvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar

Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit in Thüringen?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Thüringen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Jagdzeit für Rotwild in Thüringen kontrolliert

Für die Einhaltung der Jagdzeiten ist die Jagdbehörde des jeweiligen Kreises zuständig. Strengere Vorgaben können im Pachtvertrag und im Abschussplan stehen.

Woran erkennen Sie Rotwild sicher?

Rotwild wird gelegentlich mit Sikawild verwechselt. Rotwild und Sikawild tragen beide ein rundes Stangengeweih, die Geweihform hilft also nicht weiter. Sikawild ist mit etwa einem Meter Schulterhöhe deutlich kleiner als Rotwild und trägt im Sommer ein rostbraunes, weiß getupftes Fell. Sikawild und Rotwild können sich außerdem kreuzen. Sikawild darf in einzelnen Ländern das ganze Jahr gejagt werden, auch damit es sich nicht mit dem heimischen Rotwild kreuzt. Rotwild hat dagegen eine feste Jagdzeit und eine Schonzeit. Wer ein Rotwildkalb in dessen Schonzeit für Sikawild hält und schießt, verstößt gegen die Schonzeit.

Bei Sonderfällen und Ausnahmegenehmigungen hilft ein Anruf bei der Jagdbehörde Ihres Landkreises schneller als eine Suche im Netz.

Weiteres Schalenwild in Thüringen

Wie Rotwild gehören diese Arten zum Schalenwild. Auch für sie gelten in Thüringen eigene Jagdzeiten.

Häufige Fragen zu Rotwild in Thüringen

Gilt für Rotwild ein Abschussplan?

Ja, nach dem Bundesjagdgesetz darf Rotwild nur im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden. Die Jagdbehörde bestätigt den Plan oder setzt ihn fest, und zwar im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat. Die Länder dürfen vom Bundesjagdgesetz abweichen und regeln das in ihrem Jagdgesetz.

Brauche ich für die Jagd auf Rotwild in Thüringen einen Jagdschein?

Ja, wer in Thüringen Rotwild bejagen will, braucht einen gültigen Jagdschein. Dazu kommt die Erlaubnis, in einem bestimmten Revier zu jagen, etwa als Pächter oder mit einem Begehungsschein.

Wann darf Rotwild in Thüringen bejagt werden?

Rotwild dürfen Sie in Thüringen je nach Alter und Geschlecht zu unterschiedlichen Zeiten jagen. Alttiere, Kälber, Hirsche 2-jährig und älter dürfen Sie vom 1. August bis zum 15. Januar jagen, Schmaltiere und Hirsche 1-jährig vom 16. Juni bis zum 15. Januar. Heute ist für alle Jagdzeit. Die Werte stammen aus der Jagdzeitenregelung des Landes.

Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit von Rotwild in Thüringen?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Thüringen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Mit welchen Arten wird Rotwild häufig verwechselt?

Rotwild wird am häufigsten mit Sikawild verwechselt. Rotwild und Sikawild tragen beide ein rundes Stangengeweih, die Geweihform hilft also nicht weiter. Sikawild ist mit etwa einem Meter Schulterhöhe deutlich kleiner als Rotwild und trägt im Sommer ein rostbraunes, weiß getupftes Fell. Sikawild und Rotwild können sich außerdem kreuzen.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihres Pachtvertrags.