Wann darf Rotwild in Hamburg bejagt werden?
Rotwild dürfen Sie in Hamburg vom 1. Juni bis zum 31. Januar jagen. Heute ist Jagdzeit, sie dauert noch bis zum 31. Januar.
Die Jagdzeit für Rotwild in Hamburg gilt bei jeder Jagdart. Ob Ansitz, Pirsch oder Drückjagd, an den Zeiten ändert das nichts.
Ob Ansitz auf dem Hochsitz oder Pirsch: Die Jagdzeit gilt bei jeder Jagdart, auch wenn ein Tier nur kurz im Blickfeld auftaucht.
Was die Jagdzeit für Rotwild in Hamburg bedeutet
Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Rotwild ist in Hamburg vom 1. Juni bis zum 31. Januar jagdbar.
Die Jagdzeit von Rotwild liegt außerhalb der Zeit, in der die Tiere Junge bekommen und aufziehen. In dieser Brut- und Setzzeit reagiert der Bestand am empfindlichsten auf Störung. Elterntiere, die noch Junge versorgen, sind zusätzlich geschützt.
Was gilt für Rotwild in den Nachbarländern von Hamburg?
Die längste Jagdzeit für Rotwild hat Brandenburg mit 275 Tagen im Jahr, die kürzeste Niedersachsen mit 153 Tagen. Die Nachbarländer von Hamburg stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.
| Bundesland | Jagdzeit |
|---|---|
| Hamburg | vom 1. Juni bis zum 31. Januar jagdbar |
| Niedersachsen | vom 1. September bis zum 31. Januar jagdbar |
| Schleswig-Holstein | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Baden-Württemberg | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Bayern | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Brandenburg | vom 16. April bis zum 15. Januar jagdbar |
| Hessen | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Mecklenburg-Vorpommern | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Nordrhein-Westfalen | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Rheinland-Pfalz | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Saarland | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Sachsen | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Sachsen-Anhalt | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Thüringen | vom 1. August bis zum 15. Januar jagdbar |
Wie hoch ist das Bußgeld in Hamburg?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Hamburg ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Jagdzeit für Rotwild in Hamburg kontrolliert
Für die Einhaltung der Jagdzeiten ist die Jagdbehörde des jeweiligen Kreises zuständig. Strengere Vorgaben können im Pachtvertrag und im Abschussplan stehen.
Mit welchen Arten wird Rotwild häufig verwechselt?
Rotwild wird gelegentlich mit Sikawild verwechselt. Rotwild und Sikawild tragen beide ein rundes Stangengeweih, die Geweihform hilft also nicht weiter. Sikawild ist mit etwa einem Meter Schulterhöhe deutlich kleiner als Rotwild und trägt im Sommer ein rostbraunes, weiß getupftes Fell. Sikawild und Rotwild können sich außerdem kreuzen. Sikawild darf in einzelnen Ländern das ganze Jahr gejagt werden, auch damit es sich nicht mit dem heimischen Rotwild kreuzt. Rotwild hat dagegen eine feste Jagdzeit und eine Schonzeit. Wer ein Rotwildkalb in dessen Schonzeit für Sikawild hält und schießt, verstößt gegen die Schonzeit.
Weiteres Schalenwild in Hamburg
Wie Rotwild gehören diese Arten zum Schalenwild. Auch für sie gelten in Hamburg eigene Jagdzeiten.
Häufige Fragen zu Rotwild in Hamburg
Gilt die Jagdzeit für Rotwild auch in Wildgehegen?
Nein, die Jagdzeiten gelten für frei lebendes Wild. Für Tiere in einem Gehege gelten die Auflagen der Genehmigung, die das Gehege braucht.
Gilt der Schutz der Elterntiere bei Rotwild auch in der Jagdzeit?
Ja, Elterntiere, die noch Junge versorgen, dürfen auch in der Jagdzeit nicht bejagt werden. Der Schutz gilt, bis die Jungtiere selbstständig sind.
Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit von Rotwild in Hamburg?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Hamburg ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Weicht die Jagdzeit für Rotwild in Hamburg von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Rotwild weichen 13 der 13 anderen Länder, die die Art eigens regeln, mit ihrer Jagdzeit von Hamburg ab.
Wann wurde die Jagdzeit für Rotwild in Hamburg zuletzt geändert?
Die Regel, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 1. April 2014. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Verbindlich sind die Jagdzeitenregelung von Hamburg in ihrer aktuellen Fassung und der Abschussplan Ihres Reviers.