Wann darf Gamswild in Sachsen bejagt werden?
Gamswild dürfen Sie in Sachsen vom 1. August bis zum 31. Januar jagen. Heute ist Jagdzeit, sie dauert noch bis zum 31. Januar.
Wer Gamswild in Sachsen außerhalb der Jagdzeit erlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe des Bußgelds legt die Behörde im Einzelfall fest.
Vor einer Gesellschaftsjagd sollte feststehen, welche Wildarten an diesem Tag überhaupt bejagt werden dürfen.
Ab wann und bis wann gilt die Jagdzeit für Gamswild in Sachsen?
Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Gamswild ist in Sachsen vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar.
Wie bei den meisten Wildarten spart die Jagdzeit von Gamswild die Brut- und Setzzeit aus, damit die Tiere ihre Jungen ungestört großziehen. Elterntiere mit Jungen sind zusätzlich geschützt.
Jagdzeit für Gamswild in allen Ländern
Die längste Jagdzeit für Gamswild hat Baden-Württemberg mit 215 Tagen im Jahr, die kürzeste Bayern mit 137 Tagen. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.
| Bundesland | Jagdzeit |
|---|---|
| Sachsen | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Bayern | vom 1. August bis zum 15. Dezember jagdbar |
| Sachsen-Anhalt | vom 1. August bis zum 15. Dezember jagdbar |
| Baden-Württemberg | vom 1. Juli bis zum 31. Januar jagdbar |
Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit in Sachsen?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Jagdzeit für Gamswild in Sachsen kontrolliert
Die Aufsicht liegt bei der Jagdbehörde des Kreises. Für ein einzelnes Revier können der Pachtvertrag und der Abschussplan eigene, strengere Bedingungen festlegen.
Mit welchen Arten wird Gamswild häufig verwechselt?
Eine Art, mit der Gamswild häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weiteres Schalenwild in Sachsen
Wie Gamswild gehören diese Arten zum Schalenwild. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Jagdzeiten.
Häufige Fragen zu Gamswild in Sachsen
Wer kontrolliert die Jagdzeit von Gamswild in Sachsen?
Die Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt überwacht die Jagdzeiten. Sie kann Jagdschein und Nachweise verlangen und Verstöße mit einem Bußgeld ahnden.
Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit von Gamswild in Sachsen?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Gilt für Gamswild ein Abschussplan?
Ja, nach dem Bundesjagdgesetz darf Gamswild nur im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden. Die Jagdbehörde bestätigt den Plan oder setzt ihn fest, und zwar im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat. Die Länder dürfen vom Bundesjagdgesetz abweichen und regeln das in ihrem Jagdgesetz.
Weicht die Jagdzeit für Gamswild in Sachsen von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Gamswild weichen 3 der 3 anderen Länder, die die Art eigens regeln, mit ihrer Jagdzeit von Sachsen ab.
Darf ich Gamswild in Sachsen heute bejagen?
Ja, Gamswild darf in Sachsen heute bejagt werden. Die Jagdzeit endet am 31. Januar, in 108 Tagen. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie jagen.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Jagdzeitenregelung von Sachsen, dazu kommen die Bedingungen Ihres Reviers.