Wann darf Rotwild in Baden-Württemberg bejagt werden?
Rotwild dürfen Sie in Baden-Württemberg je nach Alter und Geschlecht zu unterschiedlichen Zeiten jagen. Kälber, Hirsche und Alttiere dürfen Sie vom 1. August bis zum 31. Januar jagen. Schmalspießer und Schmaltiere dürfen Sie vom 1. Mai bis zum 15. Juni und vom 1. August bis zum 31. Januar jagen. Heute ist für alle Jagdzeit.
Viele Jagdzeiten beginnen oder enden mitten im Monat. Prüfen Sie für Rotwild deshalb das genaue Datum, nicht nur den Monat.
Bei einer Drückjagd mit vielen Schützen muss jedes Tier vor dem Schuss sicher angesprochen sein. Unter Zeitdruck passieren Verwechslungen leichter.
In welchem Zeitraum ist Rotwild in Baden-Württemberg jagdbar?
Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Rotwild ist in Baden-Württemberg je nach Alter und Geschlecht in unterschiedlichen Zeiträumen jagdbar.
Die Wochen ohne Jagd auf Rotwild fallen meist mit der Zeit zusammen, in der Junge geboren und aufgezogen werden. Störungen würden den Bestand dann am stärksten treffen. Führende Elterntiere schützt das Gesetz unabhängig vom Kalender.
Welche Jagdzeit gilt für welche Altersklasse?
Für Rotwild nennt Baden-Württemberg 3 Gruppen nach Alter und Geschlecht.
| Altersklasse | Jagdzeit | Status heute |
|---|---|---|
| Kälber | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar | Bejagbar |
| Schmalspießer und Schmaltiere | vom 1. Mai bis zum 15. Juni und vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar | Bejagbar |
| Hirsche und Alttiere | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar | Bejagbar |
Was gilt für Rotwild in den Nachbarländern von Baden-Württemberg?
Die längste Jagdzeit für Rotwild hat Brandenburg mit 275 Tagen im Jahr, die kürzeste Niedersachsen mit 153 Tagen. Die Nachbarländer von Baden-Württemberg stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.
| Bundesland | Jagdzeit |
|---|---|
| Baden-Württemberg | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Bayern | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Hessen | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Rheinland-Pfalz | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Brandenburg | vom 16. April bis zum 15. Januar jagdbar |
| Hamburg | vom 1. Juni bis zum 31. Januar jagdbar |
| Mecklenburg-Vorpommern | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Niedersachsen | vom 1. September bis zum 31. Januar jagdbar |
| Nordrhein-Westfalen | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Saarland | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Sachsen | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Sachsen-Anhalt | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Schleswig-Holstein | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Thüringen | vom 1. August bis zum 15. Januar jagdbar |
Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit in Baden-Württemberg?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Baden-Württemberg ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Jagdzeit für Rotwild in Baden-Württemberg kontrolliert
Die Aufsicht liegt bei der Jagdbehörde des Kreises. Für ein einzelnes Revier können der Pachtvertrag und der Abschussplan eigene, strengere Bedingungen festlegen.
Mit welchen Arten wird Rotwild häufig verwechselt?
Rotwild wird gelegentlich mit Sikawild verwechselt. Rotwild und Sikawild tragen beide ein rundes Stangengeweih, die Geweihform hilft also nicht weiter. Sikawild ist mit etwa einem Meter Schulterhöhe deutlich kleiner als Rotwild und trägt im Sommer ein rostbraunes, weiß getupftes Fell. Sikawild und Rotwild können sich außerdem kreuzen. Sikawild darf in einzelnen Ländern das ganze Jahr gejagt werden, auch damit es sich nicht mit dem heimischen Rotwild kreuzt. Rotwild hat dagegen eine feste Jagdzeit und eine Schonzeit. Wer ein Rotwildkalb in dessen Schonzeit für Sikawild hält und schießt, verstößt gegen die Schonzeit.
Weiteres Schalenwild in Baden-Württemberg
Wie Rotwild gehören diese Arten zum Schalenwild. Auch für sie gelten in Baden-Württemberg eigene Jagdzeiten.
Häufige Fragen zu Rotwild in Baden-Württemberg
Was bedeutet Schonzeit bei Rotwild?
Schonzeit heißt bei Wild die Zeit, in der eine Art nicht bejagt werden darf. Sie ist das Gegenstück zur Jagdzeit und liegt meist in der Zeit, in der die Tiere Junge bekommen und aufziehen.
Gilt der Schutz der Elterntiere bei Rotwild auch in der Jagdzeit?
Ja, Elterntiere, die noch Junge versorgen, dürfen auch in der Jagdzeit nicht bejagt werden. Der Schutz gilt, bis die Jungtiere selbstständig sind.
Darf Rotwild bei großen Wildschäden auch außerhalb der Jagdzeit bejagt werden?
Ja, aber nur mit Genehmigung. Die Jagdbehörde kann die Schonzeit bei großen Wildschäden für ein bestimmtes Gebiet und eine bestimmte Zeit aufheben, auf eigene Faust ist das nicht erlaubt.
Gilt für Rotwild ein Abschussplan?
Ja, nach dem Bundesjagdgesetz darf Rotwild nur im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden. Die Jagdbehörde bestätigt den Plan oder setzt ihn fest, und zwar im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat. Die Länder dürfen vom Bundesjagdgesetz abweichen und regeln das in ihrem Jagdgesetz.
Wer kontrolliert die Jagdzeit von Rotwild in Baden-Württemberg?
Die Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt überwacht die Jagdzeiten. Sie kann Jagdschein und Nachweise verlangen und Verstöße mit einem Bußgeld ahnden.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft die Jagdbehörde Ihres Landkreises.