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Wann darf Rotwild im Saarland bejagt werden?

Rotwild dürfen Sie im Saarland je nach Alter und Geschlecht zu unterschiedlichen Zeiten jagen. Kälber und Hirsche u. Alttiere dürfen Sie vom 1. August bis zum 31. Januar jagen, Schmalspießer und Schmaltiere vom 1. Juni bis zum 31. Januar. Heute ist für alle Jagdzeit.

Jagdzeit je nach Gruppe
1. Juni bis 31. Januar
Gruppen nach Alter und Geschlecht
4
Status heute
Bejagbar
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Rotwild ist im Saarland eigens geregelt. Wer ein Revier nahe der Landesgrenze hat, sollte deshalb auch die Zeiten des Nachbarlandes kennen.

Elterntiere, die noch Junge versorgen, bleiben geschont, auch wenn für ihre Art gerade Jagdzeit ist.

Was die Jagdzeit für Rotwild im Saarland bedeutet

Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Rotwild ist im Saarland je nach Alter und Geschlecht in unterschiedlichen Zeiträumen jagdbar.

Die Jagdzeit von Rotwild lässt die Brut- und Setzzeit frei, weil der Bestand in dieser Phase besonders verletzlich ist. Wer Junge versorgt, bleibt auch in der Jagdzeit geschont.

Welche Jagdzeit gilt für welche Altersklasse?

Für Rotwild nennt Saarland 4 Gruppen nach Alter und Geschlecht.

Rotwild im Saarland: Jagdzeit nach Altersklasse
AltersklasseJagdzeitStatus heute
Kälbervom 1. August bis zum 31. Januar jagdbarBejagbar
Schmalspießervom 1. Juni bis zum 31. Januar jagdbarBejagbar
Schmaltierevom 1. Juni bis zum 31. Januar jagdbarBejagbar
Hirsche u. Alttierevom 1. August bis zum 31. Januar jagdbarBejagbar

Was gilt für Rotwild in den Nachbarländern vom Saarland?

Die längste Jagdzeit für Rotwild hat Brandenburg mit 275 Tagen im Jahr, die kürzeste Niedersachsen mit 153 Tagen. Die Nachbarländer von Saarland stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.

Jagdzeit für Rotwild in 14 Bundesländern
BundeslandJagdzeit
Saarlandvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Rheinland-Pfalzvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Baden-Württembergvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Bayernvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Brandenburgvom 16. April bis zum 15. Januar jagdbar
Hamburgvom 1. Juni bis zum 31. Januar jagdbar
Hessenvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Mecklenburg-Vorpommernvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Niedersachsenvom 1. September bis zum 31. Januar jagdbar
Nordrhein-Westfalenvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Sachsenvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Sachsen-Anhaltvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Schleswig-Holsteinvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Thüringenvom 1. August bis zum 15. Januar jagdbar

Wie hoch ist das Bußgeld im Saarland?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz im Saarland ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Jagdzeit für Rotwild im Saarland kontrolliert

Für die Einhaltung der Jagdzeiten ist die Jagdbehörde des jeweiligen Kreises zuständig. Strengere Vorgaben können im Pachtvertrag und im Abschussplan stehen.

Wie unterscheidet sich Rotwild von ähnlichen Arten?

Rotwild wird gelegentlich mit Sikawild verwechselt. Rotwild und Sikawild tragen beide ein rundes Stangengeweih, die Geweihform hilft also nicht weiter. Sikawild ist mit etwa einem Meter Schulterhöhe deutlich kleiner als Rotwild und trägt im Sommer ein rostbraunes, weiß getupftes Fell. Sikawild und Rotwild können sich außerdem kreuzen. Sikawild darf in einzelnen Ländern das ganze Jahr gejagt werden, auch damit es sich nicht mit dem heimischen Rotwild kreuzt. Rotwild hat dagegen eine feste Jagdzeit und eine Schonzeit. Wer ein Rotwildkalb in dessen Schonzeit für Sikawild hält und schießt, verstößt gegen die Schonzeit.

Dieselbe Art kann je nach Alter und Geschlecht unterschiedliche Jagdzeiten haben. Prüfen Sie deshalb vor dem Schuss, zu welcher Gruppe das Tier gehört.

Weiteres Schalenwild im Saarland

Wie Rotwild gehören diese Arten zum Schalenwild. Auch für sie gelten im Saarland eigene Jagdzeiten.

Häufige Fragen zu Rotwild im Saarland

Gilt die Jagdzeit für Rotwild auch in Wildgehegen?

Nein, die Jagdzeiten gelten für frei lebendes Wild. Für Tiere in einem Gehege gelten die Auflagen der Genehmigung, die das Gehege braucht.

Wann wurde die Jagdzeit für Rotwild im Saarland zuletzt geändert?

Die Regel, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 13. Januar 2022. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit von Rotwild im Saarland?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz im Saarland ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Gilt für Rotwild ein Abschussplan?

Ja, nach dem Bundesjagdgesetz darf Rotwild nur im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden. Die Jagdbehörde bestätigt den Plan oder setzt ihn fest, und zwar im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat. Die Länder dürfen vom Bundesjagdgesetz abweichen und regeln das in ihrem Jagdgesetz.

Mit welchen Arten wird Rotwild häufig verwechselt?

Rotwild wird am häufigsten mit Sikawild verwechselt. Rotwild und Sikawild tragen beide ein rundes Stangengeweih, die Geweihform hilft also nicht weiter. Sikawild ist mit etwa einem Meter Schulterhöhe deutlich kleiner als Rotwild und trägt im Sommer ein rostbraunes, weiß getupftes Fell. Sikawild und Rotwild können sich außerdem kreuzen.

Verbindlich sind die Jagdzeitenregelung vom Saarland in ihrer aktuellen Fassung und der Abschussplan Ihres Reviers.