Schonzeit und Mindestmaß für Flussbarsch in 6 Bundesländern
Flussbarsch ist in 6 von 16 Bundesländern eigens geregelt, mit teils sehr unterschiedlichen Fristen und Maßen. Der wissenschaftliche Name von Flussbarsch lautet Perca fluviatilis.
Schonzeit und Mindestmaß für Flussbarsch je Bundesland
Das Mindestmaß für Flussbarsch reicht von 10 Zentimetern in Hamburg bis 17 Zentimetern in Mecklenburg-Vorpommern. Eine Schonzeit von 104 Tagen gilt in 1 Ländern. Keine Schonzeit gilt in Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Jedes Land führt zu den Einzelheiten mit Bußgeld und amtlicher Quelle.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Bayern | weder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregelt | keines |
| Berlin | weder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregelt | keines |
| Bremen | vom 1. Februar bis zum 15. Mai geschont | 15 cm |
| Hamburg | nicht geschont, es gilt keine Schonzeit | 10 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | nicht geschont, es gilt keine Schonzeit | 17 cm |
| Schleswig-Holstein | weder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregelt | keines |
Woran Sie Flussbarsch sicher erkennen
Flussbarsch wird gelegentlich mit Zander verwechselt. Der Flussbarsch ist hochrückig und kompakt, mit kräftigen dunklen Querstreifen und einem schwarzen Fleck am Ende der ersten, stacheligen Rückenflosse. Der Zander ist lang und schlank, seine Streifen sind blasser, und der schwarze Fleck fehlt. Dafür hat der Zander spitze Fangzähne und große, trüb glänzende Augen. Bei Jungfischen ist der Fleck an der Rückenflosse das sicherste Merkmal. Für den Zander gelten fast überall eine Schonzeit und ein Mindestmaß. Für den Flussbarsch gibt es nur in wenigen Ländern ein Mindestmaß und fast nirgends eine Schonzeit. Wer einen jungen Zander für einen Flussbarsch hält und mitnimmt, begeht deshalb leicht einen Verstoß.
Weitere Raubfische mit eigener Schonzeit
Häufige Fragen zu Flussbarsch
Mit welchen Fischen wird Flussbarsch häufig verwechselt?
Flussbarsch wird am häufigsten mit Zander verwechselt. Der Flussbarsch ist hochrückig und kompakt, mit kräftigen dunklen Querstreifen und einem schwarzen Fleck am Ende der ersten, stacheligen Rückenflosse. Der Zander ist lang und schlank, seine Streifen sind blasser, und der schwarze Fleck fehlt. Dafür hat der Zander spitze Fangzähne und große, trüb glänzende Augen. Bei Jungfischen ist der Fleck an der Rückenflosse das sicherste Merkmal.
In wie vielen Bundesländern ist Flussbarsch geregelt?
Flussbarsch ist in 6 von 16 Bundesländern mit eigener Schonzeit oder eigenem Mindestmaß geregelt. In den übrigen Ländern nennt die Verordnung keine eigene Regel für diese Art.
Warum hat nicht jede Fischart einen eigenen Ländervergleich?
Einen eigenen Ländervergleich bekommt eine Art erst, wenn mindestens drei Länder sie eigens regeln. Bei weniger Ländern wäre ein Vergleich kaum aussagekräftig.
In welchem Bundesland ist die Schonzeit für Flussbarsch am längsten?
Die längste Schonzeit für Flussbarsch hat Bremen mit 104 Tagen, vom 1. Februar bis 15. Mai.
Verbindlich sind die Fischereiverordnungen der Länder in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jedem Land in der Quellenangabe.