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Schonzeit und Mindestmaß für Rapfen in 12 Bundesländern

Rapfen ist in 12 von 16 Bundesländern eigens geregelt, mit teils sehr unterschiedlichen Fristen und Maßen. Der wissenschaftliche Name von Rapfen lautet Aspius aspius.

Schonzeit und Mindestmaß für Rapfen je Bundesland

Das Mindestmaß für Rapfen reicht von 35 Zentimetern in Mecklenburg-Vorpommern bis 50 Zentimetern in Hamburg und Schleswig-Holstein. Die längste Schonzeit hat Sachsen mit 151 Tagen vom 1. Januar bis 31. Mai, die kürzeste Bayern mit 61 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Rapfen in Niedersachsen und Thüringen. Keine Schonzeit gilt in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Jedes Land führt zu den Einzelheiten mit Bußgeld und amtlicher Quelle.

Rapfen: Schonzeit und Mindestmaß je Bundesland
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Baden-Württembergvom 1. März bis zum 31. Mai geschont40 cm
Bayernvom 1. März bis zum 30. April geschont40 cm
Berlinvom 1. April bis zum 30. Juni geschont40 cm
Brandenburgvom 1. April bis zum 30. Juni geschont40 cm
Bremennicht geschont, es gilt keine Schonzeit40 cm
Hamburgnicht geschont, es gilt keine Schonzeit50 cm
Mecklenburg-Vorpommernnicht geschont, es gilt keine Schonzeit35 cm
Niedersachsendas ganze Jahr geschontkeines
Sachsenvom 1. Januar bis zum 31. Mai geschont40 cm
Sachsen-Anhaltnicht geschont, es gilt keine Schonzeit40 cm
Schleswig-Holsteinnicht geschont, es gilt keine Schonzeit50 cm
Thüringendas ganze Jahr geschontkeines

Woran Sie Rapfen sicher erkennen

Eine Art, mit der Rapfen häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

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Häufige Fragen zu Rapfen

In wie vielen Bundesländern ist Rapfen geregelt?

Rapfen ist in 12 von 16 Bundesländern mit eigener Schonzeit oder eigenem Mindestmaß geregelt. In den übrigen Ländern nennt die Verordnung keine eigene Regel für diese Art.

Mit welchen Fischen wird Rapfen häufig verwechselt?

Eine Art, mit der Rapfen häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Warum hat nicht jede Fischart einen eigenen Ländervergleich?

Einen eigenen Ländervergleich bekommt eine Art erst, wenn mindestens drei Länder sie eigens regeln. Bei weniger Ländern wäre ein Vergleich kaum aussagekräftig.

Wie unterscheidet sich das Mindestmaß für Rapfen zwischen den Ländern?

Das Mindestmaß für Rapfen reicht von 35 Zentimetern in Mecklenburg-Vorpommern bis 50 Zentimetern in Hamburg und Schleswig-Holstein.

Verbindlich sind die Fischereiverordnungen der Länder in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jedem Land in der Quellenangabe.