Wann darf ich Bachsaibling in Baden-Württemberg angeln?
Bachsaibling dürfen Sie in Baden-Württemberg vom 1. März bis zum 30. September angeln und mitnehmen. Heute ist Schonzeit, sie dauert noch bis zum 28. Februar.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Bachsaibling dauert sie vom 1. Oktober bis zum 28. Februar. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Ob Sie Bachsaibling in Baden-Württemberg mitnehmen dürfen, regelt die Fischereiverordnung des Landes. Ihre Angelkarte kann strengere Regeln hinzufügen.
Beim Ansitz haben Sie meist Zeit, einen Fisch in Ruhe zu bestimmen und zu messen. Nutzen Sie sie, bevor Sie ihn mitnehmen.
Wie groß muss Bachsaibling in Baden-Württemberg mindestens sein?
Für Bachsaibling ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.
Was gilt für Bachsaibling in den Nachbarländern von Baden-Württemberg?
Das Mindestmaß für Bachsaibling beträgt in allen 2 Ländern mit Mindestmaß 25 Zentimeter. Die längste Schonzeit hat Berlin mit 212 Tagen vom 1. Oktober bis 30. April, die kürzeste Baden-Württemberg mit 151 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Bayern. Die Nachbarländer von Baden-Württemberg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 1. Oktober bis 28. Februar | keines |
| Bayern | keine | keines |
| Berlin | 1. Oktober bis 30. April | 25 cm |
| Sachsen | 1. Oktober bis 30. April | 25 cm |
Wie hoch ist das Bußgeld in Baden-Württemberg?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Baden-Württemberg ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Bachsaibling in Baden-Württemberg kontrolliert
Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.
Woran erkennen Sie Bachsaibling sicher?
Bachsaibling wird gelegentlich mit Seesaibling verwechselt. Der Bachsaibling hat ein deutliches Marmormuster auf Rücken und Rückenflosse. Seine Brust- und Bauchflossen sind gefleckt und haben einen weißen Vorderrand. Beim Seesaibling fehlt das Marmormuster, und seine Flossen sind ungefleckt. Beide Saiblinge werden oft in dieselben Stauseen und Bergseen eingesetzt. Eine Schonzeit oder ein Mindestmaß gilt nur in wenigen Ländern, und oft nur für eine der beiden Arten. Wo nur eine Art geschützt ist, führt die Verwechslung leicht zu einem Verstoß.
Weitere Forellen und Lachse in Baden-Württemberg
Wie Bachsaibling gehören diese Arten zu den Forellen und Lachsen. Auch für sie gelten in Baden-Württemberg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
- Seesaibling in Baden-Württemberg
- Bachforelle in Baden-Württemberg
- Nordseeschnäpel in Baden-Württemberg
Häufige Fragen zu Bachsaibling in Baden-Württemberg
Brauche ich für Bachsaibling eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Bachsaibling verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Wie misst man Bachsaibling in Baden-Württemberg richtig?
In Baden-Württemberg messen Sie Bachsaibling von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Warum liegt die Schonzeit von Bachsaibling in genau diesen Monaten?
Schonzeiten liegen in der Laichzeit, damit sich die Fische ungestört vermehren können. Wann eine Art laicht, hängt vor allem von der Wassertemperatur ab, deshalb verschieben sich die Tage zwischen den Ländern.
Gilt für Bachsaibling in Baden-Württemberg ein Höchstmaß?
Nein, für Bachsaibling gilt in Baden-Württemberg kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.
Wann ist Bachsaibling in Baden-Württemberg geschont?
Bachsaibling ist in Baden-Württemberg vom 1. Oktober bis zum 28. Februar geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Baden-Württemberg, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.