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Wann darf ich Stör in Baden-Württemberg angeln?

Stör dürfen Sie in Baden-Württemberg an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Stör ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Die Landesregeln für Stör gelten in Baden-Württemberg auch an Vereinsgewässern. Auf der Angelkarte können dort zusätzlich strengere Regeln stehen.

Beim Eisangeln gelten dieselben Regeln wie im Sommer. Ein Fisch, der in der Schonzeit anbeißt, kommt sofort zurück ins Wasser.

Wie weicht Baden-Württemberg bei Stör von den anderen Ländern ab?

Das ganze Jahr geschont ist Stör in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Baden-Württemberg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Stör in 14 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Baden-Württembergdas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahrkeines
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Welches Bußgeld droht in Baden-Württemberg bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Baden-Württemberg ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Stör in Baden-Württemberg kontrolliert

Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.

Woran Sie Stör erkennen

Eine Art, mit der Stör häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Bei Sonderfällen und Ausnahmegenehmigungen hilft ein Anruf beim Fischereiamt Ihres Landkreises schneller als eine Suche im Netz.

Weitere Wanderfische in Baden-Württemberg

Wie Stör gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Baden-Württemberg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Stör in Baden-Württemberg

Welches Mindestmaß gilt für Stör in Baden-Württemberg?

Für Stör ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.

Gelten für Stör an der Küste andere Regeln als im Binnenland?

Nein, für Stör unterscheidet Baden-Württemberg nicht zwischen Küste und Binnenland.

Wann wurden die Regeln für Stör in Baden-Württemberg zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 18. Januar 2022. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Darf ich Stör in Baden-Württemberg heute mitnehmen?

Nein, Stör ist in Baden-Württemberg heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Wer kontrolliert die Schonzeit von Stör in Baden-Württemberg?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.