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Wann darf ich Finte in Baden-Württemberg angeln?

Finte dürfen Sie in Baden-Württemberg an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Finte ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Wer gegen die Regeln für Finte in Baden-Württemberg verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, legt die Behörde im Einzelfall fest.

Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.

Was gilt für Finte in den Nachbarländern von Baden-Württemberg?

Das Mindestmaß für Finte beträgt in allen 1 Ländern mit Mindestmaß 30 Zentimeter. Das ganze Jahr geschont ist Finte in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Keine Schonzeit gilt in Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Baden-Württemberg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Finte in 10 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Baden-Württembergdas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteinkeine30 cm

Welches Bußgeld droht in Baden-Württemberg bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Baden-Württemberg ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Finte in Baden-Württemberg kontrolliert

Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.

Wie unterscheidet sich Finte von ähnlichen Fischen?

Finte wird gelegentlich mit Maifisch verwechselt. Die Finte trägt hinter dem Kiemendeckel meist vier bis zehn dunkle Flecken in einer Reihe, der Maifisch meist nur einen bis drei. Die Finte bleibt außerdem kleiner und wird kaum über 45 Zentimeter lang, der Maifisch oft über 60. Sicher unterscheiden Fachleute die beiden an den Kiemenreusendornen. Das sind Dornen an den Kiemenbögen, mit denen die Fische Nahrung aus dem Wasser sieben. Die Finte hat 35 bis 60 davon, der Maifisch 90 bis 130. Der Maifisch ist fast überall das ganze Jahr geschont, die Finte in den meisten Ländern ebenfalls. Wo die Finte ein Mindestmaß hat und mitgenommen werden darf, bleibt der Maifisch trotzdem geschont. Wer dort einen Maifisch für eine Finte hält und mitnimmt, tötet einen sehr seltenen Fisch und begeht einen Verstoß.

Fotografieren Sie einen knapp maßigen Fisch mit dem Maßband daneben. Bei einer Kontrolle belegt das Foto die Länge.

Weitere Wanderfische in Baden-Württemberg

Wie Finte gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Baden-Württemberg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Finte in Baden-Württemberg

Weicht die Schonzeit für Finte in Baden-Württemberg von anderen Bundesländern ab?

Ja, bei Finte weichen 1 der 9 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Baden-Württemberg ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.

Gelten die Regeln für Finte auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Wer kontrolliert die Schonzeit von Finte in Baden-Württemberg?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Wie misst man Finte in Baden-Württemberg richtig?

In Baden-Württemberg messen Sie Finte von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Darf ich Finte in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?

Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Finte nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.