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Wann darf ich Edelkrebs in Baden-Württemberg fangen?

Edelkrebs dürfen Sie in Baden-Württemberg vom 11. Juli bis zum 30. September fangen und mitnehmen, wenn das Tier mindestens 12 Zentimeter lang ist. Heute ist Schonzeit, sie dauert noch bis zum 10. Juli.

Schonzeit
1. Oktober bis 10. Juli
Mindestmaß
12 cm
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Edelkrebs dauert sie vom 1. Oktober bis zum 10. Juli. Bei Krebsen schützt sie die Paarung und die Monate, in denen die Weibchen ihre Eier tragen.

JFMAMJJASONDheute
SchonzeitMitnehmen erlaubt

Das ist die allgemeine Regel in Baden-Württemberg. Daneben gelten eigene Regeln. Für männliche Tiere ist Edelkrebs vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember geschont, das Mindestmaß beträgt 12 Zentimeter.

Welches Mindestmaß gilt für Edelkrebs in Baden-Württemberg?

Das Mindestmaß für Edelkrebs beträgt 12 Zentimeter. Bei Krebsen gilt die Messregel für Fische nicht. Wie ein Krebs zu messen ist, erfahren Sie beim Fischereiamt Ihres Landkreises.

Was gilt für Edelkrebs in den Nachbarländern von Baden-Württemberg?

Das Mindestmaß für Edelkrebs reicht von 11 Zentimetern in Bremen und Niedersachsen bis 12 Zentimetern in Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein. Die längste Schonzeit hat Schleswig-Holstein mit 304 Tagen vom 1. Oktober bis 31. Juli, die kürzeste Bremen mit 242 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Edelkrebs in Hessen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Thüringen. Keine Schonzeit gilt in Bayern. Die Nachbarländer von Baden-Württemberg stehen zuerst.

Schonzeit und Mindestmaß für Edelkrebs in 14 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Baden-Württemberg1. Oktober bis 10. Juli12 cm
Bayernkeine12 cm
Hessendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Bremen1. November bis 30. Juni11 cm
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahrkeines
Niedersachsen1. November bis 30. Juni11 cm
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holstein1. Oktober bis 31. Juli12 cm
Thüringendas ganze Jahrkeines

Wie hoch ist das Bußgeld in Baden-Württemberg?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Baden-Württemberg ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Edelkrebs in Baden-Württemberg kontrolliert

Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.

Mit welchen Arten wird Edelkrebs häufig verwechselt?

Edelkrebs wird gelegentlich mit Signalkrebs verwechselt. Edelkrebs und Signalkrebs haben beide rote Scherenunterseiten. Nur der Signalkrebs trägt aber einen weiß-türkisen Fleck am Scherengelenk. Sein Panzer ist außerdem glatt, während der Edelkrebs hinter der Nackenfurche, der Querrille auf dem Rückenpanzer, kleine Dornen trägt. Der Edelkrebs ist in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont, in einigen gelten eine Schonzeit und ein Mindestmaß. Für den Signalkrebs aus Nordamerika gibt es keine Schonzeit und kein Mindestmaß. Wer einen Edelkrebs für einen Signalkrebs hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.

Edelkrebs wird gelegentlich mit Kamberkrebs verwechselt. Der Edelkrebs hat eine rote Scherenunterseite, beim Kamberkrebs ist sie nie rot. Der Kamberkrebs trägt außerdem rostbraune Querstreifen auf dem Hinterleib und orange Scherenspitzen mit dunklem Ring. Der Edelkrebs ist in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont, in einigen gelten eine Schonzeit und ein Mindestmaß. Für den Kamberkrebs, eine aus Nordamerika stammende Art, gibt es keine Schonzeit und kein Mindestmaß. Wer einen Edelkrebs für einen Kamberkrebs hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.

Weitere Krebse in Baden-Württemberg

Wie Edelkrebs gehören diese Arten zu den Krebsen. Auch für sie gelten in Baden-Württemberg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Edelkrebs in Baden-Württemberg

Gilt für Edelkrebs in Baden-Württemberg ein Höchstmaß?

Nein, für Edelkrebs gilt in Baden-Württemberg kein Höchstmaß. Sie dürfen das Tier in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Wie misst man Edelkrebs in Baden-Württemberg richtig?

Bei Krebsen gilt die Messregel für Fische nicht. Wie ein Krebs zu messen ist, erfahren Sie beim Fischereiamt Ihres Landkreises. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Darf ich Edelkrebs in Baden-Württemberg heute mitnehmen?

Nein, Edelkrebs ist in Baden-Württemberg heute geschont. Die Schonzeit dauert noch bis zum 10. Juli. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie fangen.

Wann ist Edelkrebs in Baden-Württemberg geschont?

Edelkrebs ist in Baden-Württemberg vom 1. Oktober bis zum 10. Juli geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Edelkrebs in Baden-Württemberg?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Baden-Württemberg ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Baden-Württemberg, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.