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Wann darf ich Aland in Baden-Württemberg angeln?

Aland dürfen Sie in Baden-Württemberg vom 1. Juni bis zum 31. März angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 25 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. April und dauert bis zum 31. Mai.

Schonzeit
1. April bis 31. Mai
Mindestmaß
25 cm
Status heute
Erlaubt
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Aland dauert sie vom 1. April bis zum 31. Mai. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.

JFMAMJJASONDheute
SchonzeitMitnehmen erlaubt

Wer gegen die Regeln für Aland in Baden-Württemberg verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, legt die Behörde im Einzelfall fest.

Wer beim Spinnfischen die Stelle wechselt, kommt oft an ein anderes Gewässer oder einen anderen Abschnitt. Dort können andere Regeln auf der Angelkarte stehen.

Ab welcher Länge darf Aland in Baden-Württemberg mit?

Das Mindestmaß für Aland beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Wie weicht Baden-Württemberg bei Aland von den anderen Ländern ab?

Das Mindestmaß für Aland reicht von 20 Zentimetern in Sachsen bis 30 Zentimetern in Bayern, Berlin und Brandenburg. Eine Schonzeit von 61 Tagen gilt in 2 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Aland in Rheinland-Pfalz und Thüringen. Keine Schonzeit gilt in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Baden-Württemberg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Aland in 10 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Baden-Württemberg1. April bis 31. Mai25 cm
Bayern1. März bis 30. April30 cm
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Berlinkeine30 cm
Brandenburgkeine30 cm
Mecklenburg-Vorpommernkeine25 cm
Nordrhein-Westfalenkeine25 cm
Sachsenkeine20 cm
Schleswig-Holsteinkeinekeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Was kostet ein Verstoß bei Aland in Baden-Württemberg?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Baden-Württemberg ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Aland in Baden-Württemberg kontrolliert

Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.

Woran erkennen Sie Aland sicher?

Aland wird gelegentlich mit Döbel verwechselt. Den Aland erkennen Sie an der Afterflosse, also der Flosse an der Unterseite vor dem Schwanz. Ihr Rand ist beim Aland nach innen gebogen, beim Döbel nach außen gewölbt. Außerdem hat der Aland kleinere Schuppen. Die großen Schuppen des Döbels sind dunkel umrandet und wirken wie ein Netz. Für den Aland gilt in den meisten Ländern ein Mindestmaß oder eine Schonzeit, in wenigen ist er sogar das ganze Jahr geschont. Für den Döbel gibt es nur in wenigen Ländern ein Mindestmaß. Wer einen zu kleinen oder geschonten Aland für einen Döbel hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.

Bei gemischtem Fang gilt für jede Art ihr eigenes Mindestmaß. Das Maß eines anderen Fisches überträgt sich nicht.

Weitere Friedfische in Baden-Württemberg

Wie Aland gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Baden-Württemberg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Aland in Baden-Württemberg

Gilt für Aland in Baden-Württemberg ein Höchstmaß?

Nein, für Aland gilt in Baden-Württemberg kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Warum liegt die Schonzeit von Aland in genau diesen Monaten?

Schonzeiten liegen in der Laichzeit, damit sich die Fische ungestört vermehren können. Wann eine Art laicht, hängt vor allem von der Wassertemperatur ab, deshalb verschieben sich die Tage zwischen den Ländern.

Wann ist Aland in Baden-Württemberg geschont?

Aland ist in Baden-Württemberg vom 1. April bis zum 31. Mai geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Gelten die Regeln für Aland auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Welches Mindestmaß gilt für Aland in Baden-Württemberg?

Das Mindestmaß für Aland beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.