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Wann darf ich Nase in Sachsen angeln?

Nase dürfen Sie in Sachsen an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
40 cm
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
25.000 Euro

Nase ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Das ist die allgemeine Regel in Sachsen. Daneben gelten eigene Regeln. Für Elbe ist Nase vom 1. Januar bis zum 15. Juni geschont, das Mindestmaß beträgt 40 Zentimeter.

Bei Fragen zu Nase in Sachsen hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises. Dort erfahren Sie auch, ob für ein einzelnes Gewässer Ausnahmen gelten.

Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.

Wie weicht Sachsen bei Nase von den anderen Ländern ab?

Das Mindestmaß für Nase reicht von 25 Zentimetern in Hessen bis 40 Zentimetern in Sachsen. Die längste Schonzeit hat das Saarland mit 93 Tagen vom 15. März bis 15. Juni, die kürzeste Hessen mit 47 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Nase in Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Nase in 13 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Sachsendas ganze Jahr40 cm
Bayern1. März bis 30. April30 cm
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines
Baden-Württemberg15. März bis 31. Mai35 cm
Berlindas ganze Jahrkeines
Hessen15. März bis 30. April25 cm
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahrkeines
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalen1. März bis 30. April30 cm
Rheinland-Pfalz15. März bis 30. April30 cm
Saarland15. März bis 15. Juni35 cm

Wie hoch ist das Bußgeld in Sachsen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Nase in Sachsen kontrolliert

Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.

Mit welchen Fischen wird Nase häufig verwechselt?

Nase wird gelegentlich mit Zährte verwechselt. Die Nase und die Zährte unterscheiden Sie am besten am Maul. Die Nase hat einen geraden, quer stehenden Mund mit einer harten, hornigen Kante an der Unterlippe. Die Zährte hat einen hufeisenförmig gebogenen Mund mit weicher Unterlippe. Außerdem hat die Nase rötliche Flossen, die Zährte nicht. Welche der beiden Arten strenger geschützt ist, hängt vom Bundesland ab. In den meisten Ländern ist die Zährte das ganze Jahr geschont, die Nase nur in einigen. In wenigen Ländern ist es umgekehrt, dort ist die Nase strenger geschützt. Eine Verwechslung kann deshalb in beide Richtungen zu einem Verstoß führen.

Ihre Angelkarte kann strengere Regeln enthalten als die Landesverordnung, etwa ein höheres Mindestmaß. Diese Regeln gelten zusätzlich.

Weitere Friedfische in Sachsen

Wie Nase gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Nase in Sachsen

Gilt für Nase in Sachsen ein Höchstmaß?

Nein, für Nase gilt in Sachsen kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Welches Mindestmaß gilt für Nase in Sachsen?

Das Mindestmaß für Nase beträgt 40 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Nase in Sachsen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Darf ich Nase in Sachsen heute mitnehmen?

Nein, Nase ist in Sachsen heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Wann ist Nase in Sachsen geschont?

Nase ist in Sachsen das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Sachsen, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.