Wann darf ich Nase in Berlin angeln?
Nase dürfen Sie in Berlin an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.
Nase ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Bei Fragen zu Nase in Berlin hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises. Dort erfahren Sie auch, ob für ein einzelnes Gewässer Ausnahmen gelten.
Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.
Schonzeit und Mindestmaß für Nase in allen Ländern
Das Mindestmaß für Nase reicht von 25 Zentimetern in Hessen bis 40 Zentimetern in Sachsen. Die längste Schonzeit hat das Saarland mit 93 Tagen vom 15. März bis 15. Juni, die kürzeste Hessen mit 47 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Nase in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Berlin stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Baden-Württemberg | 15. März bis 31. Mai | 35 cm |
| Bayern | 1. März bis 30. April | 30 cm |
| Hessen | 15. März bis 30. April | 25 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | das ganze Jahr | keines |
| Niedersachsen | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | 1. März bis 30. April | 30 cm |
| Rheinland-Pfalz | 15. März bis 30. April | 30 cm |
| Saarland | 15. März bis 15. Juni | 35 cm |
| Sachsen | das ganze Jahr | 40 cm |
| Sachsen-Anhalt | das ganze Jahr | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
Wie hoch ist das Bußgeld in Berlin?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Berlin ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Nase in Berlin kontrolliert
Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.
Mit welchen Fischen wird Nase häufig verwechselt?
Nase wird gelegentlich mit Zährte verwechselt. Die Nase und die Zährte unterscheiden Sie am besten am Maul. Die Nase hat einen geraden, quer stehenden Mund mit einer harten, hornigen Kante an der Unterlippe. Die Zährte hat einen hufeisenförmig gebogenen Mund mit weicher Unterlippe. Außerdem hat die Nase rötliche Flossen, die Zährte nicht. Welche der beiden Arten strenger geschützt ist, hängt vom Bundesland ab. In den meisten Ländern ist die Zährte das ganze Jahr geschont, die Nase nur in einigen. In wenigen Ländern ist es umgekehrt, dort ist die Nase strenger geschützt. Eine Verwechslung kann deshalb in beide Richtungen zu einem Verstoß führen.
Weitere Friedfische in Berlin
Wie Nase gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Berlin eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Nase in Berlin
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Nase in Berlin?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Berlin ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Weicht die Schonzeit für Nase in Berlin von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Nase weichen 7 der 12 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Berlin ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.
Warum liegt die Schonzeit von Nase in genau diesen Monaten?
Nase ist in Berlin das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.
Gibt es für Nase in Berlin ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Nase legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Brauche ich für Nase eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Nase verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.