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Wann darf ich Gemeine Teichmuschel in Schleswig-Holstein sammeln?

Gemeine Teichmuschel dürfen Sie in Schleswig-Holstein das ganze Jahr sammeln und mitnehmen, die Verordnung des Landes legt weder eine Schonzeit noch ein Mindestmaß fest. Ihre Angelkarte kann trotzdem eigene Regeln enthalten.

Schonzeit
keine
Mindestmaß
keines
Status heute
Erlaubt
Bußgeld bis zu
25.000 Euro

Für Gemeine Teichmuschel legt die Verordnung weder eine Schonzeit noch eine Mindestlänge fest.

Das ist die allgemeine Regel in Schleswig-Holstein. Daneben gelten eigene Regeln. Für die Binnengewässer ist Gemeine Teichmuschel das ganze Jahr geschont.

Wie groß muss Gemeine Teichmuschel in Schleswig-Holstein mindestens sein?

Für Gemeine Teichmuschel ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.

Wie weicht Schleswig-Holstein bei Gemeine Teichmuschel von den anderen Ländern ab?

Das ganze Jahr geschont ist Gemeine Teichmuschel in Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen. Keine Schonzeit gilt in Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Schleswig-Holstein stehen zuerst.

Schonzeit und Mindestmaß für Gemeine Teichmuschel in 8 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Schleswig-Holsteinkeinekeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Welches Bußgeld droht in Schleswig-Holstein bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Gemeine Teichmuschel in Schleswig-Holstein kontrolliert

Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.

Woran erkennen Sie Gemeine Teichmuschel sicher?

Gemeine Teichmuschel wird gelegentlich mit Chinesische Teichmuschel verwechselt. Die Gemeine Teichmuschel bleibt mit etwa 8 bis 10 Zentimetern klein und glänzt innen nur matt. Die Chinesische Teichmuschel wird über 25 Zentimeter groß, ihre Schale ist oft rötlich-braun, und der Buckel am oberen Schalenrand sitzt weiter in der Mitte. Die Gemeine Teichmuschel ist in vielen Ländern das ganze Jahr geschont. Die Chinesische Teichmuschel stammt aus Asien und macht heimischen Muscheln den Lebensraum streitig. Für sie gibt es keine Schonzeit. Wer die heimische Muschel für die fremde hält und mitnimmt, schadet einer geschützten Art und begeht einen Verstoß.

Weitere Muscheln in Schleswig-Holstein

Wie Gemeine Teichmuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Schleswig-Holstein eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Gemeine Teichmuschel in Schleswig-Holstein

Welches Mindestmaß gilt für Gemeine Teichmuschel in Schleswig-Holstein?

Für Gemeine Teichmuschel ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.

Brauche ich für Gemeine Teichmuschel eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Gemeine Teichmuschel verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Gelten für Gemeine Teichmuschel an der Küste andere Regeln als im Binnenland?

Ja, Schleswig-Holstein regelt Gemeine Teichmuschel an der Küste und im Binnenland getrennt. Die Werte gelten für die Binnengewässer.

Wer kontrolliert die Schonzeit von Gemeine Teichmuschel in Schleswig-Holstein?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Gibt es für Gemeine Teichmuschel in Schleswig-Holstein ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Gemeine Teichmuschel legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Schleswig-Holstein, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.