angelrecht.net, Angel- und Jagdrecht in 16 Bundesländern

Wann darf ich Abgeplattete Teichmuschel in Schleswig-Holstein sammeln?

Abgeplattete Teichmuschel dürfen Sie in Schleswig-Holstein an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
25.000 Euro

Abgeplattete Teichmuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Was gilt für Abgeplattete Teichmuschel in den Nachbarländern von Schleswig-Holstein?

Das ganze Jahr geschont ist Abgeplattete Teichmuschel in Schleswig-Holstein, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen. Die Nachbarländer von Schleswig-Holstein stehen zuerst.

Schonzeit und Mindestmaß für Abgeplattete Teichmuschel in 10 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Welches Bußgeld droht in Schleswig-Holstein bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Abgeplattete Teichmuschel in Schleswig-Holstein kontrolliert

Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.

Woran erkennen Sie Abgeplattete Teichmuschel sicher?

Abgeplattete Teichmuschel wird gelegentlich mit Gemeine Teichmuschel verwechselt. Die Abgeplattete Teichmuschel hat eine auffällig flache Schale, die kaum halb so dick wie hoch ist. Ihre Oberfläche trägt kleine, oft undeutliche Höcker, die Gemeine Teichmuschel dagegen bogenförmige Falten. Weil beide Arten in der Form stark schwanken, sieht man das oft nur mit einer Lupe sicher. Beide Teichmuscheln sind in vielen Ländern das ganze Jahr geschont. Die Abgeplattete Teichmuschel ist in Deutschland aber vom Aussterben bedroht und nur noch von wenigen Stellen bekannt. Wer sie für die häufige Gemeine Teichmuschel hält, übersieht einen der seltensten Muschelfunde.

Weitere Muscheln in Schleswig-Holstein

Wie Abgeplattete Teichmuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Schleswig-Holstein eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Abgeplattete Teichmuschel in Schleswig-Holstein

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Abgeplattete Teichmuschel in Schleswig-Holstein?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Gibt es für Abgeplattete Teichmuschel in Schleswig-Holstein ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Abgeplattete Teichmuschel legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Welches Mindestmaß gilt für Abgeplattete Teichmuschel in Schleswig-Holstein?

Für Abgeplattete Teichmuschel ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.

Darf ich Abgeplattete Teichmuschel in Schleswig-Holstein heute mitnehmen?

Nein, Abgeplattete Teichmuschel ist in Schleswig-Holstein heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie fangen.

Mit welchen Arten wird Abgeplattete Teichmuschel häufig verwechselt?

Abgeplattete Teichmuschel wird am häufigsten mit Gemeine Teichmuschel verwechselt. Die Abgeplattete Teichmuschel hat eine auffällig flache Schale, die kaum halb so dick wie hoch ist. Ihre Oberfläche trägt kleine, oft undeutliche Höcker, die Gemeine Teichmuschel dagegen bogenförmige Falten. Weil beide Arten in der Form stark schwanken, sieht man das oft nur mit einer Lupe sicher.

Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Schleswig-Holstein in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.