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Wann darf ich Kleine Flussmuschel in Schleswig-Holstein sammeln?

Kleine Flussmuschel dürfen Sie in Schleswig-Holstein an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
25.000 Euro

Kleine Flussmuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Wie weicht Schleswig-Holstein bei Kleine Flussmuschel von den anderen Ländern ab?

Das ganze Jahr geschont ist Kleine Flussmuschel in Schleswig-Holstein, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen. Die Nachbarländer von Schleswig-Holstein stehen zuerst.

Schonzeit und Mindestmaß für Kleine Flussmuschel in 11 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Wie hoch ist das Bußgeld in Schleswig-Holstein?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Kleine Flussmuschel in Schleswig-Holstein kontrolliert

Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.

Wie unterscheidet sich Kleine Flussmuschel von ähnlichen Arten?

Kleine Flussmuschel wird gelegentlich mit Malermuschel verwechselt. Die Kleine Flussmuschel, auch Bachmuschel genannt, wird meist nur 5 bis 6 Zentimeter lang und hat eine dicke Schale. Sie lebt in sauberen, sauerstoffreichen Bächen und Flüssen. Die Malermuschel wird 7 bis 9 Zentimeter lang, ist schlank, zungenförmig und grünlich-gelb gefärbt. Sie lebt eher in großen, langsam fließenden Flüssen. Beide Muscheln sind in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont. Für den Artenschutz zählt die Bestimmung trotzdem: Die Kleine Flussmuschel ist in Deutschland vom Aussterben bedroht und nach EU-Recht streng geschützt. Wer sie für die häufigere Malermuschel hält, übersieht einen der seltenen Fundorte.

Weitere Muscheln in Schleswig-Holstein

Wie Kleine Flussmuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Schleswig-Holstein eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Kleine Flussmuschel in Schleswig-Holstein

Gelten die Regeln für Kleine Flussmuschel auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Kleine Flussmuschel in Schleswig-Holstein?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Mit welchen Arten wird Kleine Flussmuschel häufig verwechselt?

Kleine Flussmuschel wird am häufigsten mit Malermuschel verwechselt. Die Kleine Flussmuschel, auch Bachmuschel genannt, wird meist nur 5 bis 6 Zentimeter lang und hat eine dicke Schale. Sie lebt in sauberen, sauerstoffreichen Bächen und Flüssen. Die Malermuschel wird 7 bis 9 Zentimeter lang, ist schlank, zungenförmig und grünlich-gelb gefärbt. Sie lebt eher in großen, langsam fließenden Flüssen.

Weicht die Schonzeit für Kleine Flussmuschel in Schleswig-Holstein von anderen Bundesländern ab?

Nein, alle 10 anderen Länder, die Kleine Flussmuschel eigens regeln, haben dieselbe Schonzeit und dasselbe Mindestmaß wie Schleswig-Holstein.

Darf ich Kleine Flussmuschel in Schleswig-Holstein heute mitnehmen?

Nein, Kleine Flussmuschel ist in Schleswig-Holstein heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie fangen.

Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.