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Wann darf ich Kleine Flussmuschel im Saarland sammeln?

Kleine Flussmuschel dürfen Sie im Saarland an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Kleine Flussmuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Wie weicht das Saarland bei Kleine Flussmuschel von den anderen Ländern ab?

Das ganze Jahr geschont ist Kleine Flussmuschel im Saarland, Rheinland-Pfalz, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Saarland stehen zuerst.

Schonzeit und Mindestmaß für Kleine Flussmuschel in 11 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Was kostet ein Verstoß bei Kleine Flussmuschel im Saarland?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz im Saarland ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Kleine Flussmuschel im Saarland kontrolliert

Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.

Woran erkennen Sie Kleine Flussmuschel sicher?

Kleine Flussmuschel wird gelegentlich mit Malermuschel verwechselt. Die Kleine Flussmuschel, auch Bachmuschel genannt, wird meist nur 5 bis 6 Zentimeter lang und hat eine dicke Schale. Sie lebt in sauberen, sauerstoffreichen Bächen und Flüssen. Die Malermuschel wird 7 bis 9 Zentimeter lang, ist schlank, zungenförmig und grünlich-gelb gefärbt. Sie lebt eher in großen, langsam fließenden Flüssen. Beide Muscheln sind in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont. Für den Artenschutz zählt die Bestimmung trotzdem: Die Kleine Flussmuschel ist in Deutschland vom Aussterben bedroht und nach EU-Recht streng geschützt. Wer sie für die häufigere Malermuschel hält, übersieht einen der seltenen Fundorte.

Weitere Muscheln im Saarland

Wie Kleine Flussmuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten im Saarland eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Kleine Flussmuschel im Saarland

Gelten für Kleine Flussmuschel an der Küste andere Regeln als im Binnenland?

Nein, für Kleine Flussmuschel unterscheidet das Saarland nicht zwischen Küste und Binnenland.

Wer kontrolliert die Schonzeit von Kleine Flussmuschel im Saarland?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Darf ich Kleine Flussmuschel in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?

Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Kleine Flussmuschel nicht gezielt fangen, auch nicht, um das Tier zurückzusetzen. Geht das Tier trotzdem ins Netz, kommt es sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.

Wann wurden die Regeln für Kleine Flussmuschel im Saarland zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 8. Dezember 2021. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Brauche ich für Kleine Flussmuschel eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Kleine Flussmuschel verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Verbindlich sind die Fischereiverordnung vom Saarland in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.