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Wann darf ich Kleine Flussmuschel in Thüringen sammeln?

Kleine Flussmuschel dürfen Sie in Thüringen an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Kleine Flussmuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Was gilt für Kleine Flussmuschel in den Nachbarländern von Thüringen?

Das ganze Jahr geschont ist Kleine Flussmuschel in Thüringen, Bayern, Hessen, Sachsen, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Thüringen stehen zuerst.

Schonzeit und Mindestmaß für Kleine Flussmuschel in 11 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Thüringendas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines

Welches Bußgeld droht in Thüringen bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Thüringen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Kleine Flussmuschel in Thüringen kontrolliert

Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.

Mit welchen Arten wird Kleine Flussmuschel häufig verwechselt?

Kleine Flussmuschel wird gelegentlich mit Malermuschel verwechselt. Die Kleine Flussmuschel, auch Bachmuschel genannt, wird meist nur 5 bis 6 Zentimeter lang und hat eine dicke Schale. Sie lebt in sauberen, sauerstoffreichen Bächen und Flüssen. Die Malermuschel wird 7 bis 9 Zentimeter lang, ist schlank, zungenförmig und grünlich-gelb gefärbt. Sie lebt eher in großen, langsam fließenden Flüssen. Beide Muscheln sind in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont. Für den Artenschutz zählt die Bestimmung trotzdem: Die Kleine Flussmuschel ist in Deutschland vom Aussterben bedroht und nach EU-Recht streng geschützt. Wer sie für die häufigere Malermuschel hält, übersieht einen der seltenen Fundorte.

Weitere Muscheln in Thüringen

Wie Kleine Flussmuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Thüringen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Kleine Flussmuschel in Thüringen

Wann ist Kleine Flussmuschel in Thüringen geschont?

Kleine Flussmuschel ist in Thüringen das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Weicht die Schonzeit für Kleine Flussmuschel in Thüringen von anderen Bundesländern ab?

Nein, alle 10 anderen Länder, die Kleine Flussmuschel eigens regeln, haben dieselbe Schonzeit und dasselbe Mindestmaß wie Thüringen.

Wie misst man Kleine Flussmuschel in Thüringen richtig?

Bei Krebsen gilt die Messregel für Fische nicht. Wie ein Krebs zu messen ist, erfahren Sie beim Fischereiamt Ihres Landkreises. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Mit welchen Arten wird Kleine Flussmuschel häufig verwechselt?

Kleine Flussmuschel wird am häufigsten mit Malermuschel verwechselt. Die Kleine Flussmuschel, auch Bachmuschel genannt, wird meist nur 5 bis 6 Zentimeter lang und hat eine dicke Schale. Sie lebt in sauberen, sauerstoffreichen Bächen und Flüssen. Die Malermuschel wird 7 bis 9 Zentimeter lang, ist schlank, zungenförmig und grünlich-gelb gefärbt. Sie lebt eher in großen, langsam fließenden Flüssen.

Gelten für Kleine Flussmuschel an der Küste andere Regeln als im Binnenland?

Nein, für Kleine Flussmuschel unterscheidet Thüringen nicht zwischen Küste und Binnenland.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.