Wann darf ich Kleine Flussmuschel in Bremen sammeln?
Kleine Flussmuschel dürfen Sie in Bremen an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.
Kleine Flussmuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Was gilt für Kleine Flussmuschel in den Nachbarländern von Bremen?
Das ganze Jahr geschont ist Kleine Flussmuschel in Bremen, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Bremen stehen zuerst.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Bremen | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | das ganze Jahr | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
Was kostet ein Verstoß bei Kleine Flussmuschel in Bremen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Bremen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Kleine Flussmuschel in Bremen kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Mit welchen Arten wird Kleine Flussmuschel häufig verwechselt?
Kleine Flussmuschel wird gelegentlich mit Malermuschel verwechselt. Die Kleine Flussmuschel, auch Bachmuschel genannt, wird meist nur 5 bis 6 Zentimeter lang und hat eine dicke Schale. Sie lebt in sauberen, sauerstoffreichen Bächen und Flüssen. Die Malermuschel wird 7 bis 9 Zentimeter lang, ist schlank, zungenförmig und grünlich-gelb gefärbt. Sie lebt eher in großen, langsam fließenden Flüssen. Beide Muscheln sind in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont. Für den Artenschutz zählt die Bestimmung trotzdem: Die Kleine Flussmuschel ist in Deutschland vom Aussterben bedroht und nach EU-Recht streng geschützt. Wer sie für die häufigere Malermuschel hält, übersieht einen der seltenen Fundorte.
Häufige Fragen zu Kleine Flussmuschel in Bremen
Wann wurden die Regeln für Kleine Flussmuschel in Bremen zuletzt geändert?
Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 30. September 2011. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Weicht die Schonzeit für Kleine Flussmuschel in Bremen von anderen Bundesländern ab?
Nein, alle 10 anderen Länder, die Kleine Flussmuschel eigens regeln, haben dieselbe Schonzeit und dasselbe Mindestmaß wie Bremen.
Gilt für Kleine Flussmuschel in Bremen ein Höchstmaß?
Nein, für Kleine Flussmuschel gilt in Bremen kein Höchstmaß. Sie dürfen das Tier in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Kleine Flussmuschel in Bremen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Bremen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Welches Mindestmaß gilt für Kleine Flussmuschel in Bremen?
Für Kleine Flussmuschel ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Bremen, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.