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Wann darf Muffelwild in Nordrhein-Westfalen bejagt werden?

Muffelwild dürfen Sie in Nordrhein-Westfalen vom 1. August bis zum 31. Januar jagen. Heute ist Jagdzeit, sie dauert noch bis zum 31. Januar.

Jagdzeit
1. August bis 31. Januar
Gruppen nach Alter und Geschlecht
1
Status heute
Bejagbar
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Der Bund gibt die Jagdzeiten vor, und Nordrhein-Westfalen darf für Muffelwild davon abweichen. Wer aus einem Nachbarland kommt, prüft die Zeiten deshalb neu.

Ob Ansitz auf dem Hochsitz oder Pirsch: Die Jagdzeit gilt bei jeder Jagdart, auch wenn ein Tier nur kurz im Blickfeld auftaucht.

Was die Jagdzeit für Muffelwild in Nordrhein-Westfalen bedeutet

Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Muffelwild ist in Nordrhein-Westfalen vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar.

Wie bei den meisten Wildarten spart die Jagdzeit von Muffelwild die Brut- und Setzzeit aus, damit die Tiere ihre Jungen ungestört großziehen. Elterntiere mit Jungen sind zusätzlich geschützt.

JFMAMJJASONDheute
Jagdzeitgeschont

Wie weicht Nordrhein-Westfalen bei Muffelwild von den anderen Ländern ab?

Die längste Jagdzeit für Muffelwild hat Mecklenburg-Vorpommern mit 291 Tagen im Jahr, die kürzeste Thüringen mit 168 Tagen. Das ganze Jahr jagdbar ist Muffelwild in Sachsen. Die Nachbarländer von Nordrhein-Westfalen stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.

Jagdzeit für Muffelwild in 10 Bundesländern
BundeslandJagdzeit
Nordrhein-Westfalenvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Hessenvom 1. April bis zum 31. Mai und vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Rheinland-Pfalzvom 1. Mai bis zum 31. Januar jagdbar
Baden-Württembergvom 1. Mai bis zum 31. Mai und vom 1. September bis zum 31. Januar jagdbar
Bayernvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Mecklenburg-Vorpommernvom 16. April bis zum 31. Januar jagdbar
Saarlandvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Sachsendas ganze Jahr jagdbar
Sachsen-Anhaltvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Thüringenvom 1. August bis zum 15. Januar jagdbar

Welches Bußgeld droht bei Muffelwild außerhalb der Jagdzeit?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Jagdzeit für Muffelwild in Nordrhein-Westfalen kontrolliert

Für die Einhaltung der Jagdzeiten ist die Jagdbehörde des jeweiligen Kreises zuständig. Strengere Vorgaben können im Pachtvertrag und im Abschussplan stehen.

Wie unterscheidet sich Muffelwild von ähnlichen Arten?

Eine Art, mit der Muffelwild häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Die Länder ändern die Jagdzeiten einzelner Arten immer wieder. Prüfen Sie vor jeder Saison den aktuellen Stand der Landesverordnung.

Weiteres Schalenwild in Nordrhein-Westfalen

Wie Muffelwild gehören diese Arten zum Schalenwild. Auch für sie gelten in Nordrhein-Westfalen eigene Jagdzeiten.

Häufige Fragen zu Muffelwild in Nordrhein-Westfalen

Gilt für Muffelwild ein Abschussplan?

Ja, nach dem Bundesjagdgesetz darf Muffelwild nur im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden. Die Jagdbehörde bestätigt den Plan oder setzt ihn fest, und zwar im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat. Die Länder dürfen vom Bundesjagdgesetz abweichen und regeln das in ihrem Jagdgesetz.

Brauche ich für die Jagd auf Muffelwild in Nordrhein-Westfalen einen Jagdschein?

Ja, wer in Nordrhein-Westfalen Muffelwild bejagen will, braucht einen gültigen Jagdschein. Dazu kommt die Erlaubnis, in einem bestimmten Revier zu jagen, etwa als Pächter oder mit einem Begehungsschein.

Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit von Muffelwild in Nordrhein-Westfalen?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Gilt die Jagdzeit für Muffelwild auch in Wildgehegen?

Nein, die Jagdzeiten gelten für frei lebendes Wild. Für Tiere in einem Gehege gelten die Auflagen der Genehmigung, die das Gehege braucht.

Wann darf Muffelwild in Nordrhein-Westfalen bejagt werden?

Muffelwild dürfen Sie in Nordrhein-Westfalen vom 1. August bis zum 31. Januar jagen. Heute ist Jagdzeit, sie dauert noch bis zum 31. Januar. Die Werte stammen aus der Jagdzeitenregelung des Landes.

Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft die Jagdbehörde Ihres Landkreises.