angelrecht.net, Angel- und Jagdrecht in 16 Bundesländern

Wann darf Rehwild in Sachsen bejagt werden?

Rehwild dürfen Sie in Sachsen je nach Alter und Geschlecht zu unterschiedlichen Zeiten jagen. Böcke und Schmalrehe dürfen Sie vom 16. April bis zum 31. Januar jagen, Kitze und Ricken vom 1. August bis zum 31. Januar. Heute ist für alle Jagdzeit.

Jagdzeit je nach Gruppe
16. April bis 31. Januar
Gruppen nach Alter und Geschlecht
2
Status heute
Bejagbar
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Wer in Sachsen auf Rehwild jagt, sollte die Jagdzeit vor dem Anstellen kennen. Die Werte stammen aus der amtlichen Jagdzeitenregelung des Landes.

Bei einer Drückjagd mit vielen Schützen muss jedes Tier vor dem Schuss sicher angesprochen sein. Unter Zeitdruck passieren Verwechslungen leichter.

Ab wann und bis wann gilt die Jagdzeit für Rehwild in Sachsen?

Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Rehwild ist in Sachsen je nach Alter und Geschlecht in unterschiedlichen Zeiträumen jagdbar.

Die Jagdzeit von Rehwild lässt die Brut- und Setzzeit frei, weil der Bestand in dieser Phase besonders verletzlich ist. Wer Junge versorgt, bleibt auch in der Jagdzeit geschont.

Welche Jagdzeit gilt für welche Altersklasse?

Für Rehwild nennt Sachsen 2 Gruppen nach Alter und Geschlecht.

Rehwild in Sachsen: Jagdzeit nach Altersklasse
AltersklasseJagdzeitStatus heute
Böcke und Schmalrehevom 16. April bis zum 31. Januar jagdbarBejagbar
Kitze und Rickenvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbarBejagbar

Jagdzeit für Rehwild in allen Ländern

Die längste Jagdzeit für Rehwild hat Sachsen mit 291 Tagen im Jahr, die kürzeste Bayern mit 137 Tagen. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.

Jagdzeit für Rehwild in 16 Bundesländern
BundeslandJagdzeit
Sachsenvom 16. April bis zum 31. Januar jagdbar
Bayernvom 1. September bis zum 15. Januar jagdbar
Brandenburgvom 1. September bis zum 15. Januar jagdbar
Sachsen-Anhaltvom 1. September bis zum 31. Januar jagdbar
Thüringenvom 1. September bis zum 15. Januar jagdbar
Baden-Württembergvom 1. September bis zum 31. Januar jagdbar
Berlinvom 1. September bis zum 31. Januar jagdbar
Bremenvom 1. September bis zum 31. Januar jagdbar
Hamburgvom 1. September bis zum 31. Januar jagdbar
Hessenvom 1. September bis zum 31. Januar jagdbar
Mecklenburg-Vorpommernvom 1. September bis zum 31. Januar jagdbar
Niedersachsenvom 1. September bis zum 31. Januar jagdbar
Nordrhein-Westfalenvom 1. September bis zum 31. Januar jagdbar
Rheinland-Pfalzvom 1. Mai bis zum 31. Januar jagdbar
Saarlandvom 1. September bis zum 31. Januar jagdbar
Schleswig-Holsteinvom 1. Mai bis zum 31. Januar jagdbar

Welches Bußgeld droht bei Rehwild außerhalb der Jagdzeit?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Jagdzeit für Rehwild in Sachsen kontrolliert

Die Aufsicht liegt bei der Jagdbehörde des Kreises. Für ein einzelnes Revier können der Pachtvertrag und der Abschussplan eigene, strengere Bedingungen festlegen.

Wie unterscheidet sich Rehwild von ähnlichen Arten?

Rehwild wird gelegentlich mit Rehbock verwechselt. Beim Rehwild ist vor allem die Unterscheidung von Ricke und Schmalreh schwierig, also von erwachsenem und einjährigem weiblichem Reh. Anfang Mai erkennen Sie eine hochtragende Ricke noch am dicken Bauch, nach der Geburt der Kitze fällt dieses Merkmal weg. Ein junger Bock mit kaum sichtbarem Gehörn kann in dieser Zeit leicht für ein Schmalreh gehalten werden. Hilfreich sind das Gesäuge, also die Zitzen, einer Ricke mit Kitzen und das früher rote Sommerfell der Schmalrehe. Die Jagd auf Ricken beginnt in den meisten Ländern erst im Spätsommer, auf Böcke und Schmalrehe schon im Frühjahr. Wer in dieser Zeit eine Ricke für ein Schmalreh oder einen Bock hält und schießt, erlegt sie vor Beginn ihrer Jagdzeit. Führt die Ricke Kitze, trifft der Schuss zugleich ein Elterntier, das nicht geschossen werden darf.

Beim Ansitz auf mehrere Arten gilt für jede Art ihre eigene Jagdzeit. Die Zeit einer anderen Art überträgt sich nicht.

Weiteres Schalenwild in Sachsen

Wie Rehwild gehören diese Arten zum Schalenwild. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Jagdzeiten.

Häufige Fragen zu Rehwild in Sachsen

Wer kontrolliert die Jagdzeit von Rehwild in Sachsen?

Die Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt überwacht die Jagdzeiten. Sie kann Jagdschein und Nachweise verlangen und Verstöße mit einem Bußgeld ahnden.

Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit von Rehwild in Sachsen?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Was bedeutet Schonzeit bei Rehwild?

Schonzeit heißt bei Wild die Zeit, in der eine Art nicht bejagt werden darf. Sie ist das Gegenstück zur Jagdzeit und liegt meist in der Zeit, in der die Tiere Junge bekommen und aufziehen.

Darf Rehwild bei großen Wildschäden auch außerhalb der Jagdzeit bejagt werden?

Ja, aber nur mit Genehmigung. Die Jagdbehörde kann die Schonzeit bei großen Wildschäden für ein bestimmtes Gebiet und eine bestimmte Zeit aufheben, auf eigene Faust ist das nicht erlaubt.

Darf Rehwild in Naturschutzgebieten bejagt werden?

In Naturschutzgebieten kann die Jagd auf Rehwild zusätzlich eingeschränkt oder ganz verboten sein. Das regelt die Verordnung des jeweiligen Schutzgebiets, sie gilt neben den Jagdzeiten.

Verbindlich sind die Jagdzeitenregelung von Sachsen in ihrer aktuellen Fassung und der Abschussplan Ihres Reviers.