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Wann darf Dachs in Sachsen bejagt werden?

Dachs dürfen Sie in Sachsen das ganze Jahr jagen, eine Schonzeit gibt es nicht. Elterntiere, die noch Junge versorgen, bleiben trotzdem geschützt.

Jagdzeit
das ganze Jahr
Gruppen nach Alter und Geschlecht
1
Status heute
Bejagbar
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Wer Dachs in Sachsen außerhalb der Jagdzeit erlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe des Bußgelds legt die Behörde im Einzelfall fest.

Bei einer Drückjagd mit vielen Schützen muss jedes Tier vor dem Schuss sicher angesprochen sein. Unter Zeitdruck passieren Verwechslungen leichter.

In welchem Zeitraum ist Dachs in Sachsen jagdbar?

Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Dachs ist in Sachsen das ganze Jahr jagdbar.

Die Jagdzeit von Dachs lässt die Brut- und Setzzeit frei, weil der Bestand in dieser Phase besonders verletzlich ist. Wer Junge versorgt, bleibt auch in der Jagdzeit geschont.

Jagdzeit für Dachs in allen Ländern

Die längste Jagdzeit für Dachs hat Bayern mit 184 Tagen im Jahr, die kürzeste Hamburg mit 46 Tagen. Das ganze Jahr jagdbar ist Dachs in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Keine Jagdzeit, also das ganze Jahr geschont, gilt in Bremen. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.

Jagdzeit für Dachs in 15 Bundesländern
BundeslandJagdzeit
Sachsendas ganze Jahr jagdbar
Bayernvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Brandenburgvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Sachsen-Anhaltvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Thüringenvom 1. August bis zum 15. Januar jagdbar
Baden-Württembergvom 1. August bis zum 31. Dezember jagdbar
Bremendas ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht
Hamburgvom 16. September bis zum 31. Oktober jagdbar
Hessenvom 1. August bis zum 31. Dezember jagdbar
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahr jagdbar
Niedersachsenvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Nordrhein-Westfalenvom 1. September bis zum 31. Dezember jagdbar
Rheinland-Pfalzvom 1. August bis zum 31. Dezember jagdbar
Saarlandvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Schleswig-Holsteinvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar

Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit in Sachsen?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Jagdzeit für Dachs in Sachsen kontrolliert

Die Aufsicht liegt bei der Jagdbehörde des Kreises. Für ein einzelnes Revier können der Pachtvertrag und der Abschussplan eigene, strengere Bedingungen festlegen.

Wie unterscheidet sich Dachs von ähnlichen Arten?

Eine Art, mit der Dachs häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Jagen Sie oft im Nachbarland, prüfen Sie die Jagdzeit dort für jede Art einzeln. Dieselbe Art hat dort häufig andere Zeiten.

Weiteres Haarwild in Sachsen

Wie Dachs gehören diese Arten zum Haarwild. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Jagdzeiten.

Häufige Fragen zu Dachs in Sachsen

Gilt die Jagdzeit für Dachs auch in Wildgehegen?

Nein, die Jagdzeiten gelten für frei lebendes Wild. Für Tiere in einem Gehege gelten die Auflagen der Genehmigung, die das Gehege braucht.

Wann wurde die Jagdzeit für Dachs in Sachsen zuletzt geändert?

Die Regel, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 1. Oktober 2021. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Was bedeutet Schonzeit bei Dachs?

Schonzeit heißt bei Wild die Zeit, in der eine Art nicht bejagt werden darf. Sie ist das Gegenstück zur Jagdzeit und liegt meist in der Zeit, in der die Tiere Junge bekommen und aufziehen.

Weicht die Jagdzeit für Dachs in Sachsen von anderen Bundesländern ab?

Ja, bei Dachs weichen 13 der 14 anderen Länder, die die Art eigens regeln, mit ihrer Jagdzeit von Sachsen ab.

Brauche ich für die Jagd auf Dachs in Sachsen einen Jagdschein?

Ja, wer in Sachsen Dachs bejagen will, braucht einen gültigen Jagdschein. Dazu kommt die Erlaubnis, in einem bestimmten Revier zu jagen, etwa als Pächter oder mit einem Begehungsschein.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Jagdzeitenregelung von Sachsen, dazu kommen die Bedingungen Ihres Reviers.