Wann darf Mink in Sachsen bejagt werden?
Mink dürfen Sie in Sachsen das ganze Jahr jagen, eine Schonzeit gibt es nicht. Elterntiere, die noch Junge versorgen, bleiben trotzdem geschützt.
Wer Mink in Sachsen außerhalb der Jagdzeit erlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe des Bußgelds legt die Behörde im Einzelfall fest.
Elterntiere, die noch Junge versorgen, bleiben geschont, auch wenn für ihre Art gerade Jagdzeit ist.
Ab wann und bis wann gilt die Jagdzeit für Mink in Sachsen?
Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Mink ist in Sachsen das ganze Jahr jagdbar.
Die Jagdzeit von Mink liegt außerhalb der Zeit, in der die Tiere Junge bekommen und aufziehen. In dieser Brut- und Setzzeit reagiert der Bestand am empfindlichsten auf Störung. Elterntiere, die noch Junge versorgen, sind zusätzlich geschützt.
Wie weicht Sachsen bei Mink von den anderen Ländern ab?
Die längste Jagdzeit für Mink hat das Saarland mit 243 Tagen im Jahr, die kürzeste Berlin mit 123 Tagen. Das ganze Jahr jagdbar ist Mink in Sachsen, Bayern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.
| Bundesland | Jagdzeit |
|---|---|
| Sachsen | das ganze Jahr jagdbar |
| Bayern | das ganze Jahr jagdbar |
| Brandenburg | das ganze Jahr jagdbar |
| Sachsen-Anhalt | das ganze Jahr jagdbar |
| Thüringen | das ganze Jahr jagdbar |
| Baden-Württemberg | das ganze Jahr jagdbar |
| Berlin | vom 1. Oktober bis zum 31. Januar jagdbar |
| Hessen | das ganze Jahr jagdbar |
| Mecklenburg-Vorpommern | das ganze Jahr jagdbar |
| Niedersachsen | vom 1. August bis zum 28. Februar jagdbar |
| Nordrhein-Westfalen | vom 16. Oktober bis zum 28. Februar jagdbar |
| Saarland | vom 1. Juli bis zum 28. Februar jagdbar |
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr jagdbar |
Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit in Sachsen?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Jagdzeit für Mink in Sachsen kontrolliert
Zuständig für die Kontrolle im Revier ist die Jagdbehörde des Landkreises. Der Pachtvertrag und der Abschussplan können strengere Vorgaben für ein Revier setzen.
Woran erkennen Sie Mink sicher?
Mink wird gelegentlich mit Iltis verwechselt. Der Mink hat einen flacheren Kopf und kürzere Beine als der Iltis. Er ist einheitlich dunkelbraun, hat einen hellen Fleck am Unterkiefer und eine immer dunkle Oberlippe. Der Iltis trägt dagegen eine weiße Gesichtsmaske und weiß gerandete Ohren. In schlechtem Licht sind beide leicht zu verwechseln. Der Mink stammt aus Nordamerika und darf in den meisten Ländern das ganze Jahr gejagt werden. Der heimische Iltis hat dagegen nur in einem Teil der Länder eine Jagdzeit und ist in wenigen ganz geschützt. Wer einen Iltis für einen Mink hält und schießt, begeht einen Verstoß.
Weiteres Haarwild in Sachsen
Wie Mink gehören diese Arten zum Haarwild. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Jagdzeiten.
Häufige Fragen zu Mink in Sachsen
Gilt der Schutz der Elterntiere bei Mink auch in der Jagdzeit?
Ja, Elterntiere, die noch Junge versorgen, dürfen auch in der Jagdzeit nicht bejagt werden. Der Schutz gilt, bis die Jungtiere selbstständig sind.
Darf ich Mink in Sachsen heute bejagen?
Ja, Mink darf in Sachsen heute bejagt werden. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie jagen.
Warum liegt die Jagdzeit von Mink in genau diesen Monaten?
Jagdzeiten liegen außerhalb der Brut- und Setzzeit, damit die Tiere ihre Jungen großziehen können. Wann diese Zeit liegt, hängt von der Art und vom Klima ab.
Weicht die Jagdzeit für Mink in Sachsen von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Mink weichen 4 der 12 anderen Länder, die die Art eigens regeln, mit ihrer Jagdzeit von Sachsen ab.
Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit von Mink in Sachsen?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft die Jagdbehörde Ihres Landkreises.