Wann darf ich Bachschmerle in Niedersachsen angeln?
Bachschmerle dürfen Sie in Niedersachsen an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.
Bachschmerle ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Wer in Niedersachsen gezielt auf Bachschmerle angelt, sollte die Regeln vor dem ersten Wurf kennen. Die Werte stammen aus der amtlichen Fischereiverordnung des Landes.
Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.
Wie weicht Niedersachsen bei Bachschmerle von den anderen Ländern ab?
Eine Schonzeit von 92 Tagen gilt in 1 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Bachschmerle in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Saarland. Keine Schonzeit gilt in Bayern. Die Nachbarländer von Niedersachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Niedersachsen | das ganze Jahr | keines |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1. März bis 31. Mai | keines |
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | keine | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
Was kostet ein Verstoß bei Bachschmerle in Niedersachsen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Niedersachsen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Bachschmerle in Niedersachsen kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Mit welchen Fischen wird Bachschmerle häufig verwechselt?
Bachschmerle wird gelegentlich mit Schlammpeitzger verwechselt. Die Bachschmerle hat sechs Barteln, also Bartfäden am Maul, und ist marmoriert, mit heller Seitenlinie entlang der Körperseite. Der Schlammpeitzger hat zehn Barteln und mehrere dunkle Längsstreifen über den ganzen Körper. Vor allem junge Tiere werden oft verwechselt. Die Bachschmerle ist nur in einigen Ländern geschützt. Der Schlammpeitzger ist dagegen fast überall das ganze Jahr geschont. Wer einen Schlammpeitzger für eine Bachschmerle hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Bachschmerle wird gelegentlich mit Steinbeißer verwechselt. Die Bachschmerle ist marmoriert und hat keinen Dorn unter dem Auge. Der Steinbeißer ist seitlich stark abgeflacht und trägt unter jedem Auge einen kleinen, aufstellbaren Dorn. Beide Arten haben sechs Barteln, also Bartfäden am Maul. Die Bachschmerle ist nur in einigen Ländern geschützt, der Steinbeißer dagegen fast überall das ganze Jahr. Vor allem bei kleinen Fischen hält man leicht einen Steinbeißer für eine Bachschmerle. Wer ihn dann mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Weitere Friedfische in Niedersachsen
Wie Bachschmerle gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Niedersachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Bachschmerle in Niedersachsen
Brauche ich für Bachschmerle eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Bachschmerle verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Gelten für Bachschmerle an der Küste andere Regeln als im Binnenland?
Nein, für Bachschmerle unterscheidet Niedersachsen nicht zwischen Küste und Binnenland.
Wann wurden die Regeln für Bachschmerle in Niedersachsen zuletzt geändert?
Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 22. Dezember 2005. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Bachschmerle in Niedersachsen?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Wann ist Bachschmerle in Niedersachsen geschont?
Bachschmerle ist in Niedersachsen das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.